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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Seminarveranstaltungen

1. Veranstalter

Das Seminarangebot in der Online-Seminarverwaltung im Internetauftritt djv-nrw.de wird entweder vom Deutschen Journalisten-Verband e.V., Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V., Humboldtstraße 9,40237 Düsseldorf (im Folgenden DJV-NRW), oder von Kooperationspartnern des DJV-NRW angeboten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die vom DJV-NRW angebotenen Seminare. Bei den übrigen Seminaren schließen Seminarteilnehmende den Vertrag mit dem jeweiligen Kooperationspartner zu dessen Bedingungen. Der DJV-NRW ist für die Durchführung, den Inhalt etc. dieser Seminare nicht verantwortlich.

2. Teilnehmerkreis bei kostenlosen Seminaren

Den Kreis der Teilnehmenden an kostenlosen Seminaren legt der DJV-NRW nach eigenem Ermessen fest, beispielsweise gibt es allgemein zugängliche Seminare, Seminare nur für Mitglieder, für Gremienangehörige oder für Betriebsräte. Den Kreis der Teilnehmenden kann der DJV-NRW jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Der Umstand, dass eine Veranstaltung ohne bestimmten Teilnehmerkreis ausgeschrieben ist, bedeutet nicht, dass eine Veranstaltung damit allgemein zugänglich ist.

3. Vertragsschluss

Die Darstellung der Seminare im Internetauftritt des DJV-NRW stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Es handelt sich lediglich um die unverbindliche Aufforderung, die Seminare zu buchen. Mit der Anmeldung erklärt die/der Teilnehmende sein verbindliches Vertragsangebot. Dieses nimmt der DJV-NRW durch Übersendung einer Teilnahmebestätigung an. Mit der Bestätigung, dass die Anmeldung eingegangen ist, wird noch kein Vertrag geschlossen.

Die den Vertrag konstituierenden E-Mails und Dokumente werden vom DJV-NRW gespeichert. Sie können der/dem Teilnehmenden auf Wunsch nochmals zugesendet werden.

4. Absage von kostenlosen Veranstaltungen

Der DJV-NRW kann angekündigte Seminare unabhängig von der Zahl der bereits angemeldeten Teilnehmenden jederzeit auch ohne Angabe von Gründen absagen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits beschaffter Fahrkarten/Flugkosten oder Stornierungskosten für Hotels und vergleichbare Kosten übernimmt der DJV-NRW nicht. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine abgesagte Veranstaltung wiederholt wird. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz dafür, dass die/der Teilnehmende eine entsprechende Veranstaltung nur an anderer Stelle und gegen Entgelt wahrnehmen kann.

5. Sonderregelungen für kostenpflichtige Seminare

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Auch Teilnehmende, die sich angemeldet haben, aber ihre Teilnahme absagen oder ohne Absage der Veranstaltung fernbleiben, sind zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet, wenn kein schwerwiegender Grund vorliegt. Im Fall der Krankheit hat die/der Teilnehmende dem DJV-NRW dies schriftlich mitzuteilen und auf Aufforderung hin eine ärztliche Bescheinigung einzureichen. Andere schwerwiegende Gründe sind dem DJV-NRW ebenfalls schriftlich nachzuweisen. Im Falle von Krankheit der/des Teilnehmenden und anderen schwerwiegenden Gründen werden die Teilnahmegebühren zurückerstattet.

Die Teilnahme an kostenpflichtigen Seminaren kann vom DJV-NRW vom Eingang der Zahlung beim DJV-NRW abhängig gemacht werden. Die Teilnahmegebühr ist auf das Konto des DJV-NRW zu überweisen und muss mindestens fünf Werktage vor Beginn des Seminars auf dem Konto des DJV-NRW eingegangen sein. Bei einer späteren Anmeldung ist die Teilnahmegebühr so bald wie möglich zu überweisen.

DJV-Mitglieder zahlen eine ermäßigte Teilnahmegebühr. Tritt ein DJV-Mitglied aus und liegt das Datum des Austritts vor dem Seminartag, ist die Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder fällig. D.h., maßgeblich ist hier das Datum des Seminars und nicht der Anmeldung.

Bis zur Übermittlung der Teilnahmebestätigung behält der DJV-NRW sich vor, das Seminar abzusagen, die Terminierung zu ändern oder das inhaltliche Angebot, auch konkrete Referenten, auszuwechseln. Die Teilnehmenden sollten vor dem Eingang einer Teilnahmebestätigung kein Hotel buchen oder Fahrkarten kaufen. Die Teilnehmenden sollten in jedem Fall stets nur stornierbare Buchungen eingehen.

Der DJV-NRW behält sich vor, Seminare auch nach Übermittlung der Teilnahmebestätigung bei nicht schuldhafter Verhinderung oder Krankheit der/des Referent/in/en oder bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Im Falle der Krankheit oder sonstigen Verhinderung der/des Referent/in/en, wird der DJV-NRW versuchen, eine/n Ersatzreferent/in/en zu finden, die/der das Seminar durchführt.

Im Fall der Absage eines Seminars durch den DJV-NRW erstattet er der/dem Teilnehmenden bereits gezahlte Teilnahmegebühren. Stornierungskosten für Reisebuchungen und Hotelkosten für eine nach Übersendung der Anmeldebestätigung abgesagte Veranstaltung werden maximal bis zu einer Höhe von 20 Prozent der Höhe der Seminargebühr erstattet.

6. Keine Aufzeichnung durch Teilnehmende/Urheberrecht

Eine Aufzeichnung einer Veranstaltung ist ohne Genehmigung des DJV-NRW nicht zulässig.

Online-Seminare werden vom DJV-NRW grundsätzlich nicht aufgezeichnet. Eine Aufzeichnung über das Video-Konferenzsystem oder über das Abfilmen mit dem Handy durch Teilnehmende ist ebenfalls nicht zulässig.

Soweit im Rahmen oder nach einer Veranstaltung Unterlagen zugänglich gemacht werden, sind sie, soweit nicht schriftlich etwas anderes festgelegt wird, nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt.

7. Datenschutz
  • Eigene Seminare des DJV-NRW
    Für die Anmeldung erheben wir die im Anmeldeformular aufgeführten Informationen. Je nach Seminar umfasst dies z.B. den Vor- und Nachnamen der teilnehmenden Person, ihre Mail und Telefonnummer, die vollständige Adresse des Rechnungsempfängers oder die Mitgliedschaft in einem Landesverband des DJV. Die insoweit zu machenden Angaben müssen wahrheitsgemäß erfolgen.

    Um den Kontakt zwischen den Seminarteilnehmenden zu erleichtern, werden regelmäßig Teilnehmerlisten erstellt, die auch die Mailadressen der Teilnehmenden enthalten und allen Seminarteilnehmenden zur Verfügung gestellt werden. Ist ein Teilnehmender damit nicht einverstanden, kann dem bei Beginn des Seminars widersprochen werden.

    Der DJV-NRW und seine Dienstleister können die Daten der Teilnehmenden im erforderlichen Umfang in ihren Datenverarbeitungssystemen speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des DJV-NRW gegenüber den Teilnehmenden notwendig ist. Der DJV-NRW kann zum Zweck der Prüfung der DJV-Mitgliedschaft bei anderen DJV-Landesverbänden anfragen, ob eine DJV-Mitgliedschaft der/des Teilnehmenden vorliegt. Die/der Teilnehmende erteilt seinem DJV-Landesverband insoweit das Recht zur Übertragung der erforderlichen Auskünfte und das Recht zur Übermittlung der erforderlichen Daten (Vor-/Nachname, Anschrift).

    Die/der Teilnehmende stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer/seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
  • Seminare von Kooperationspartnern
    Der DJV-NRW hat mit verschiedenen Kooperationspartnern Sondervereinbarungen geschlossen. Der jeweilige Kooperationspartner lässt sich bestätigen, dass die/der Teilnehmende berechtigt ist, in den Genuss der Vergünstigung zu kommen.

Weitere Informationen zum Umgang mit und Schutz von Daten durch den DJV-NRW finden Sie auf unserer Internetseite Datenschutzerklärung.

8. Haftungsausschluss

Der DJV-NRW haftet den Teilnehmenden unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der DJV-NRW nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9. WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER

Teilnehmende, die Verbraucher sind, können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Verbraucher sind Personen, die einen Vertrag zu einem Zweck schließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Teilnahmebestätigung durch die/den Teilnehmende/n. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die/der Teilnehmende den DJV-NRW mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) über seine/n Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Die/der Teilnehmende kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung des Muster-Widerrufsformulars ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle eines wirksamen Widerrufs bis 14 Tage vor dem Seminartermin erstattet der DJV-NRW die Teilnahmegebühr vollständig. Danach wird die Teilnahmegebühr einbehalten, es sei denn eine Ersatz-Person nimmt den Platz der/des widerrufenden Teilnehmenden ein. Der DJV-NRW behält nur einen geringeren Anteil der Teilnahmegebühr ein, wenn die/der Teilnehmende nachweist, dass dem DJV-NRW durch den Widerruf nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn das Seminar vor Ablauf der Widerrufsfrist stattgefunden hat.

Der Widerruf ist zu richten an den DJV-NRW, Humboldtstraße 9, 40237 Düsseldorf, Faxnummer: 0211-23399–11, zentrale(at)djv-nrw.de.

10. Vertragsbestand und Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden sie durch Regelungen ersetzt, die dem gewünschten wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck am nächsten kommen.

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.