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Mitbestimmen im Betriebs- oder Personalrat

Ein Betriebs- oder Personalrat bestimmt mit, wenn es um die Belange der Beschäftigten geht. Alles darüber, wie der Rat hilft, wie er gegründet werden kann, welche Aufgaben er hat und wie der DJV ihn unterstützt.

Betriebsrat - wozu das?

Wer von einem starken Betriebsrat vertreten wird, hat prinzipiell ein besseres Standing gegenüber dem Arbeitgeber. Verbesserungen in wichtigen Arbeitnehmerfragen – von der Arbeitszeit bis hin zur Kündigung – können vom Betriebsrat mitbestimmt und durchgesetzt werden. Das Betriebsverfassungsgesetz legt fest, welche Rechte der Betriebsrat hat. Es sagt, bei welchen Angelegenheiten er mitzuwirken hat, also welche Entscheidungen nicht einseitig vom Arbeitgeber getroffen werden können. Die Rechte des Betriebsrats wurden in der Vergangenheit, zuletzt mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021, weiter gestärkt. Dies betrifft zum einen den Schutz derjenigen, die die erstmalige Wahl eines Betriebsrats initiieren, aber auch den Kreis der Wahlberechtigten, der durch die Herabsetzung des Mindestalters auf die Vollendung des 16. Lebensjahres größer geworden ist. Von besonderer Tragweite für die Arbeit der Betriebsräte ist zudem die neu geschaffene Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen virtuell tagen und Beschlüsse fassen zu können. Diese Möglichkeit, die ursprünglich nur als zeitlich befristete Sonderregelung für die Pandemie eingeführt wurde, erweitert durch ihre dauerhafte Aufnahme in § 30 Abs. 2 BetrVG die Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte unter schwierigen Rahmenbedingungen erheblich. Dies gilt schließlich auch für den neu geschaffenen Mitbestimmungstatbestand bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird. Zurzeit wird in vielen Betrieben diskutiert, in welchem Umfang die während der ersten zwei „Corona-Jahre“ gemachten Erfahrungen mit dem mobilen Arbeiten dauerhaft in die Arbeitsabläufe übernommen werden sollen. In diesen Fragen ist der Betriebsrat nun zwingend zu beteiligen. Aus diesen und vielen anderen Gründen ist es wichtig, einen Betriebsrat zu haben – Sie zu haben.

Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat?

Das Recht auf Information: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über wichtige Vorgänge im Betrieb, über alle Bereiche, in denen Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern berührt werden, informieren. Die wirtschaftliche Lage des Betriebs und das Personalwesen sind ebenfalls Themen, über die der Betriebsrat unterrichtet werden muss. Gleiches gilt beispielsweise bei Beschäftigungsverhältnissen mit Werkverträgen, bei der Gleichstellung von Männern und Frauen, der Integration von Ausländern und bei Umweltschutzmaßnahmen.

Das Recht und die Pflicht auf konkrete Mitbestimmung: Es gibt viele Bereiche und Angelegenheiten in einem Betrieb, die der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Betriebsrat regeln muss. Insbesondere bei personellen und sozialen Angelegenheiten hat der Betriebsrat ein starkes Recht auf Mitwirkung und Mitbestimmung.

Das Recht und die Pflicht auf Mitwirkung: Bei unternehmerischen Entscheidungen, die nicht die Zustimmung des Betriebsrats brauchen, muss eine Anhörung oder Beratung stattfinden. Der Betriebsrat kann auch die Initiative ergreifen und Verschläge machen, z.B. zur Einführung und Umsetzung der Personalplanung. Kündigungen sind ohne vorherige Anhörung des Betriebsrates sogar unwirksam.

Mindestens einmal im Quartal besteht das Recht auf Versammlung aller Arbeitnehmer. Dabei gewährt der Betriebsrat Einblick in seine Arbeit und stellt sich zur Diskussion. Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen wird den Arbeitnehmern vergütet. Der Betriebsrat informiert die Beschäftigten eines Arbeitsbereichs oder der Abteilung regelmäßig über die Lage und Entwicklung, insbesondere über Vorschläge zur Arbeitsplatzgestaltung, über Beschwerden sowie über den aktuellen Stand der Behandlung dieser Fragen. Durch die aktive Kommunikation mit den Kolleg:innen und die Transparenz im Handeln werden die Rechte der Arbeitnehmer:innen bestmöglich gewahrt und umgesetzt.

Um die Kolleg:innen gut zu vertreten, braucht der Betriebsrat deren Vertrauen. Seine „Pflicht“ ist es, immer ein offenes Ohr zu haben für die Ängste, Probleme und Wünsche der Arbeitnehmer:innen – und sie zu beraten.

Was haben Betriebsräte selbst von ihrer Arbeit?

Selbstverständlich profitieren auch Betriebsräte, wie alle Beschäftigten, von der geleisteten Betriebsarbeit. Immer wieder belegen Studien, dass in Unternehmen mit Betriebsräten die Motivation und Berufszufriedenheit der Beschäftigten deutlich größer ist, als dies der Fall im Unternehmen ohne Arbeitnehmervertretung ist.

Aufgrund ihrer bisweilen exponierten Stellung durch das Betriebsratsmandat genießen die Mitglieder ferner einen besonderen Kündigungsschutz. Die ordentliche (fristgemäße) Kündigung ist ausgeschlossen, wenn nicht der ganze Betrieb oder Teile des Betriebs stillgelegt werden. Dieser Schutz gilt nicht nur für die Amtszeit selbst, sondern auch noch ein Jahr nach Amtsende. Die außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich – der Betriebsrat muss auf jeden Fall zustimmen.

Ihr Ansprechpartner

Portraitbild von Jürgen Primus

Jürgen Primus

Vorsitzender FA Betriebs- & Personalräte

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DJV engagiert sich für Personalräte in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Alle vier Jahre werden bundesweit im öffentlichen Dienst Personalvertretungen neu gewählt. Dies gilt auch für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die im Sender vertretenen Gewerkschaften trommeln jeweils vor den Personalratswahlen für ihre Kandidaten, die den Betriebsgruppen vor Ort entspringen. Insofern macht sich der DJV für eigene Betriebsgruppen in den Rundfunkanstalten stark. In Nordrhein-Westfalen gibt es beim WDR, dem Deutschlandradio/Deutschlandfunk und der Deutschen Welle Betriebsgruppen des DJV-NRW. (Foto: Der WDR-Personalrat bei der Verabschiedung des langjährigen Mitglieds Thomas Becker im Juni 2023)

v.l.n.r.: Doro Blome-Müller, Stephanie Hajdamowicz, Thomas Becker, Stephan Hackenbroch, Miltiadis Oulios

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