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Flächentarif Tageszeitungen: Gehaltstarifrunde 2025

Präsenztreffen zur Tariflage am Samstag, 5. April, in Bielefeld

Für die Kolleginnen und Kollegen in den Zeitungsverlagen in Ostwestfalen-Lippe laden der DJV und dju in ver.di zu einem Präsenztreffen ein, bei dem die aktuelle Tarifsituation besprochen wird. Wir treffen uns am Samstag, 5. April, um 10.30 Uhr für maximal zwei Stunden im Howzit, August-Bebel-Straße 167, 33602 Bielefeld. 

Manche Gespräche lassen sich einfach besser direkt führen! Die Gaststätte macht extra für uns auf, denn einer der Inhaber ist ein Journalistenkollege vom WDR. Es gibt belegte Brötchen (gestiftet von uns) sowie die regulären Getränke (müsst Ihr selbst bezahlen) und da wir die Brötchen am Ende nicht alle selbst essen möchten, brauchen wir eine kurze Rückmeldung, ob Ihr kommt (bitte bis zum 3. April an n.langohr@djvowl.de ).
Mit solidarischen Grüßen
Norma Langohr, Bezirksvorsitzende DJV; Detlef Hans Serowy, Bezirksvorsitzender dju in ver.di

Zwei Online-Meetings zur Situation in der Tarifrunde: Stellt alle Eure Fragen!

Die Vorstände des Bezirks Ostwestfalen-Lippe der beiden Gewerkschaften DJV und dju in ver.di bieten an, dass Ihr Euch an zwei Tagen in eine Videokonferenz einwählen könnt. Dort stehen haupt- und ehrenamtliche Vertreter:innen der beiden Gewerkschaften für Fragen und Informationen zu den laufenden Gehaltstarifverhandlungen für Tageszeitungen zur Verfügung.

Die zwei Termine sollen sicherstellen, dass möglichst viele Kolleg:innen teilnehmen können. Inhaltlich sind sie gleich angelegt.

  • Der erste Termin findet am Dienstag, 1. April 2025, ab 20 Uhr unter diesem Link statt.
  • Das zweite Treffen findet am Donnerstag, 4. April 2025, ab 20 Uhr unter diesem Link statt.  

Mit solidarischen Grüßen

Norma Langohr, Vorsitzende Journalistenverband Ostwestfalen-Lippe im DJV-NRW

Detlef Hans Serowy Bezirksvorsitzender dju in ver.di

Tarifinfo zur vierten Verhandlungsrunde: erhebliche Gehaltseinbußen drohen

20.03.2025

Nach vier Verhandlungsrunden bleibt der BDZV bei seiner Forderung, die tariflichen Rahmenbedingungen massiv zu verschlechtern. Ohne sofortige, massive Gegenwehr sind bei tarifgebundenen Redakteur:innen an Tageszeitungen erhebliche Gehaltseinbußen zu erwarten.

Das bieten die Arbeitgeber

  • Zum 1. Januar 2025 einen Festbetrag von 120 Euro auf das Tarifgehalt.
  • Zum 1. Januar 2026 eine prozentuale Erhöhung von 1,5 Prozent.
  • Zum 1. Januar 2027 eine prozentuale Erhöhung von 1,0 Prozent.

Das fordern die Arbeitgeber

1. Redakteur:innen sollen, gerechnet auf das Berufsleben, fünf Jahre lang ohne Bezahlung arbeiten, Redaktionsleiter:innen fast sechs Jahre lang! Die fünf Jahre ohne Bezahlung erklären sich so: Wer sein Berufsleben lang nach dem Vorschlag des BDZV bezahlt würde, müsste 35 Jahren lang arbeiten für ein Gesamtgehalt, das nach dem derzeit gültigen Flächentarifvertrag bereits nach 30 Jahren (!) erreicht wird.
Das ergäbe sich aus den massiven Gehaltssenkungen, die der BDZV für alle Redakteur:innen, die künftig angestellt werden, verlangt. Aber – und das hat es so noch nie gegeben - auch für bereits angestellte Kolleg:innen will der BDZV gravierende Einschnitte durchsetzen, sofern sie die letzte Gehaltsstufe noch nicht erreicht haben.


2. Darüber hinaus soll es eine Ausstiegs- und Pausenklausel vom Flächentarifvertrag geben. Die Klausel soll es Verlagen erlauben, einseitig die ohnehin deutlich niedrigeren neuen Gehälter dauerhaft oder zeitweise einzufrieren. Damit entfielen alle Höhergruppierungen in die nächste Gehaltsstufe, nur die prozentualen Lohnsteigerungen blieben. Das liest sich im BDZV-Papier so: „Der jeweilige Verlag kann (…) selber darüber entscheiden, ob die mit dem System der Berufsjahresstaffeln verbundenen zusätzlichen Tariferhöhungen beibehalten oder ganz oder zeitweise ausgesetzt werden.“

Das sind die Einzelheiten des BDZV-Streichkonzerts

  • Die Gehaltstabelle für Redakteur:innen (Tarifgruppe 2b) soll lediglich noch aus drei Ge-haltsstufen bestehen, nach neun Jahren ist das maximale Monatsbrutto von 4.151 Euro erreicht. Bisher sind es vier Gehaltsstufen mit 4.706 Euro ab dem 9. Berufsjahr und 5.178 Euro ab dem 15. Berufsjahr.
  • Die Gehaltstabelle der Tarifgruppe 3 für Redakteur:innen mit besonderer Funktionszu-weisung soll ebenfalls lediglich noch aus drei Gehaltsstufen bestehen mit einem maximalen Monatsbrutto von 4.545 Euro. Bisher sind es 5.756 Euro.
  • Die Tarifgruppe 4 für Redaktionsleiter:innen soll komplett gestrichen werden. Der BDZV-Vorschlag sieht für Redaktionsleiter:innen das Gehalt nach Tarifgruppe 3 vor und einen Zu-schlag von maximal zehn Prozent. Diesen Zuschlag müssten Redaktionsleiter:innen individuell aushandeln. Maximal kommen sie auf 5.567 Euro im Monat. Bisher sind es 6.533 Euro.
  • Sofern der Verlag die neuen Gehaltsstufen überhaupt anwendet, soll er die Höhergruppierung von „redaktionsspezifischen Qualifikationsmaßnahmen“ abhängig machen und von Redak-teur:innen verlangen können, sich in ihrer Freizeit und auf eigene Kosten fortzubilden. Bisher bezahlen die Verlage die „redaktionsspezifische Qualifikation“.
  • Kenntnisse und Kompetenzen, die Journalist:innen außerhalb von Zeitungshäusern erworben haben, sollen bei der Anrechnung von Berufsjahren grundsätzliche keine Rolle mehr spielen. Bisher sind Redakteursjahre bei Zeitschriften, Nachrichtenagenturen und im Rundfunk denen bei Zeitungen gleichgestellt


Die so genannte „Bestandschutzregel“ im BDZV-Konzept: Redakteur:innen behalten die bis zum 31. Dezember 2024 erreichten Gehälter und Zulagen. 

Mit anderen Worten: Der BDZV-Vorschlag bedeutet für alle, die Ende Dezember noch nicht in der höchsten Gehaltsgruppe waren, massive Verschlechterungen.

Der nächste Verhandlungstermin ist der 14. April.

 

Vierte Tarifrunde: Ohne Fortschritte

Pressemitteilung DJV Bundesverband, 20.03.2025

Ohne Fortschritt ist die vierte Verhandlungsrunde zwischen dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV), der dju in ver.di und dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) am Donnerstag in Düsseldorf nach mehrstündigen Gesprächen zu Ende gegangen.

„Der BDZV hält an seiner Forderung fest, die tariflichen Rahmenbedingungen massiv zu verschlechtern. Wir werden also weiter entschlossen kämpfen müssen“, erklärt DJV-Verhandlungsführer Christian Wienzeck. „Ohne weitere Streiks werden wir Gehaltseinbußen nicht verhindern können.“ Für den DJV ist es nicht hinnehmbar, dass die Berufsjahrstufen und damit die mögliche Gehaltsentwicklung erheblich eingekürzt werden sollen. „Das haben die Journalistinnen und Journalisten mit ihren massiven Warnstreiks in den vergangenen Wochen klargestellt!“, so Wienzeck.


Der DJV erwartet ein wertschätzendes und angemessenes Gehalts-Angebot in der nächsten Verhandlungsrunde am 14. April. Er fordert bei den Verhandlungen ein Plus von 10,5 Prozent.


Bei Rückfragen: Gina Schad
E-Mail: djv@djv.de

DJV kündigt Warnstreik an

Pressemitteilung DJV Bundesverband, 17.03.2025


Der Deutsche Journalisten-Verband ruft im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen mit dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) zum Warnstreik auf.


Hintergrund ist, dass sich der BDZV bislang nicht auf die Forderung des DJV zubewegt hat. Diese sieht eine Anhebung der Gehälter sowie der Honorare ab 1. Januar 2025 um 10,5 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten vor.
DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster: „Wir erwarten vom BDZV ein deutliches Entgegenkommen. Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen können aktuell nicht mit angemessenen Gehältern rechnen. Dass der BDZV zudem sein unzureichendes Angebot auch noch mit der Gegenforderung verknüpft, die Tageszeitungsgehälter im Rahmen eines neuzugestaltenden Tarifvertrages massiv abzusenken, ist vollkommen inakzeptabel. Wir werden daher in den kommenden Tagen ein deutliches Zeichen setzen und rufen an mehreren Orten zu einem Warnstreik auf, der heute in Bayern startet.“
BJV-Vorsitzender Harald Stocker: „Die Kolleginnen und Kollegen aus den bayerischen Tageszeitungen sind fest entschlossen, für einen fairen Tarifvertrag zu kämpfen. Das Angebot der Verleger ist de facto eine Gehaltskürzung und nicht hinnehmbar. Wir brauchen dringend einen Inflationsausgleich, damit es auch in Zukunft attraktiv bleibt, im Journalismus zu arbeiten. Der Medienstandort Bayern braucht einen guten Tarif.“
Die Streikmaßnahmen finden im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde statt, zu der sich die Verhandlungskommissionen am 20. März 2025 in Düsseldorf treffen.


Bei Rückfragen: Gina Schad
E-Mail: djv@djv.de

 

Dritte Verhandlungsrunde: Kein neues Angebot in Sicht

Pressemitteilung DJV Bundesverband, 29.01.2025

Die dritte Verhandlungsrunde zwischen dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV), der dju in ver.di sowie dem Bundesverband der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat am Dienstag in Düsseldorf trotz intensiver Gespräche keine Annäherung gebracht.

„Es ist sehr ärgerlich, dass die Verleger nach ihrem enttäuschenden Auftaktangebot die Chance verpasst haben, mit einem verbesserten Angebot ein positives Signal zu setzen,“ erklärte DJV- Verhandlungsführer Christian Wienzeck. „In einer Zeit anhaltend hoher wirtschaftlicher Belastungen auch noch weitere Forderungen nach strukturellen Eingriffen in den Tarifvertrag zu stellen, lässt das Bewusstsein über die schwierige Situation der Kolleginnen und Kollegen vermissen. Es würdigt in keiner Weise die hervorragende Arbeit, die tagtäglich in den Redaktionen unter schwierigen Bedingungen geleistet wird“, so Wienzeck.

Der BDZV hatte im Dezember 2024 eine Festbetragserhöhung in Höhe von 120 € und eine Gehaltserhöhung in zwei Stufen – einmal 1,5 Prozent ab August 2026 und einmal 1,0 Prozent ab August 2027 – bei einer Laufzeit von 36 Monaten angeboten. Seine strukturellen Gegenforderungen hat der BDZV auch in der 3. Verhandlungsrunde nicht schriftlich vorgelegt. Der DJV hatte dieses Angebot als völlig unzureichend zurückgewiesen und fordert stattdessen ein Plus von 10,5 Prozent mit einer Laufzeit von 12 Monaten.

Die Verhandlungen werden am Donnerstag, 20. März 2025, fortgesetzt.

Pressesprecherin DJV: Gina Schad

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Zweite Verhandlungsrunde: Verleger enttäuschen

18.12.2024

Für enttäuschend hält der Verhandlungsführer des Deutschen Journalisten-Verbandes, Christian Wienzeck, das Tarifangebot, das der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) heute bei der zweiten Verhandlungsrunde über einen neuen Gehaltstarifvertrag für die Redakteurinnen und Redakteure sowie Freie an Tageszeitungen in Düsseldorf vorgelegt hat.

Die Verhandlungen finden gemeinsam mit ver.di statt. Bei einer 36-monatigen Laufzeit des Tarifvertrags bieten die Verleger Tariferhöhungen in Form eines Festbetrages von 120 Euro ab 1. Januar 2025 sowie 1,5 Prozent ab 1. August 2026 und weiteren 1,0 Prozent ab 1. August 2027. Für die Freien soll es entsprechende Honorarsteigerungen geben. Im Volumen liegt das Angebot teilweise bei deutlich weniger als fünf Prozent. Der DJV fordert hingegen 10,5 Prozent mehr Einkommen bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Wienzeck: „Wir sind noch sehr weit voneinander entfernt.“ Die Abwärtsspirale der Journalisteneinkommen müsse beendet werden.

Zudem steht das Angebot des BDZV unter dem Vorbehalt weiterer struktureller Verschlechterungen, die der Verlegerverband in der nächsten Verhandlungsrunde zu konkretisieren beabsichtigt.

Die Tarifverhandlungen werden am 28. Januar in Düsseldorf fortgesetzt.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Erste Verhandlungsrunde: Auftakt ohne Ergebnis

22.11.2024

Ohne Ergebnis endete am heutigen Freitag nach mehreren Stunden die Auftaktrunde der Gehaltstarifverhandlungen für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen in Düsseldorf.

Die Tarifkommission des Deutschen Journalisten-Verbands hat gegenüber dem Verlegerverband BDZV die Forderung nach einer Gehaltserhöhung für festangestellte Redakteurinnen und Redakteure sowie der Honorare für die festen freien Journalistinnen und Journalisten in Höhe 10,5 Prozent bekräftigt. Die DJV-Vertreter haben zudem die Bedeutung der Künstlichen Intelligenz für die Medien hervorgehoben und auf die KI-Positionen des DJV verwiesen. DJV-Verhandlungsführer Christian Wienzeck: „Angesichts der Inflationsentwicklung und der maßvollen Abschlüsse der vergangenen Jahre braucht es nun eine spürbare Anhebung der Gehälter und Honorare.“ Wienzeck unterstrich die Bedeutung der journalistischen Arbeit für den wirtschaftlichen Erfolg der Verlage. Der BDZV wies hingegen auf die nach seinen Angaben schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hin, legte aber noch kein Angebot vor.

Die Verhandlungen, an denen auch ver.di teilnimmt, werden am 18. Dezember in Düsseldorf fortgesetzt.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner. Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

 

Vorteile für Redakteur:innen im DJV-NRW

Tarifarbeit für Feste und Freie

  • Wir schaffen Tarifverträge. Ihr profitiert von unserer Tarifarbeit bei Flächentarifverträgen oder unseren Verhandlungen zu Haustarifen. Mehr zu unseren Tarifverträgen.
  • Wir setzen uns für die angemessene Vergütung von freien Journalist:innen ein.
  • Wir engagieren uns für Arbeitszeitmodelle und Arbeitsschutz.

Rechtlich sicher aufgestellt sein ist im Journalismus wichtig.

Unseren Mitgliedern steht in der Geschäftsstelle unsere Rechtsberatung mit erfahrenen Anwält:innen zur Verfügung.

Für festangestellte Redakteur:innen bieten wir Beratungen an zu

  • Kündigung
  • Abmahnung, Versetzung
  • Hilfe bei steuerrechtlichen Streitigkeiten
  • Zeugnissen

Für freie Redakteur:innen bieten wir Beratungen an zu

  • Vertragsprüfungen
  • Urheberrecht
  • Vertragsrecht
  • DSGVO
  • Einzug von offenen Honoraren
  • Durchsetzung von angemessener Vergütung
  • Hilfe bei steuerrechtlichen Streitigkeiten
  • Durchsetzung von Informationsanfragen nach IFG

Wir vertreten Euch sowohl außergerichtlich bei

  • Begleitung von Widerspruch bei Arbeitslosen-/Rentenbescheid
  • Schuldnereinspruch
  • Einspruch bei Steuerbescheiden

als auch gerichtlich durch alle Instanzen.

Wir machen Betriebsräte fit

  • Ihr erhaltet (rechtliche) Beratung
  • Wir bieten Euch aktuelle Weiterbildungen an
  • Wir helfen Euch bei der Organisation von Wahlen und Veranstaltungen

Weiterbildung für Redakteur:innen

  • Medienrecht und Social Media für Journalist:innen
  • investigative Recherchen im Lokalen und Regionalen
  • kritisch-konstruktiver Journalismus
  • Betriebsratsschulungen

 Die Referent:innen sind Praktiker:innen und geben Euch Unterstützung und gute Tipps für eure Arbeit.

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Über die Durchführung von Streiks stimmen grundsätzlich unsere Mitglieder ab. Streiks können in bestimmten Fällen die Durchsetzung von Interessen unterstützen. Mitglieder des DJV können Streikgeld erhalten.

Was ist noch alles in meiner Mitgliedschaft inklusive?

  • der bundeseinheitliche Presseausweis* (*entsprechend den Anforderungen)
  • die Möglichkeit, den internationalen Presseausweis zu beantragen
  • ein Branchenüberblick mit den Zeitschriften: „journalist“ (bundesweit, monatlich) und dem „JOURNAL“ (NRW, zweimonatlich)
  • Fachinformationen wie Musterverträge und Muster zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Vergünstigte Angebote

  • Sonderderkonditionen für Miet- und Neuwagen, Hotels, EDV, Mobilfunk und mehr im Intranet des DJV
  • Versicherungs-Sonderkonditionen wie Haftplicht und Berufsunfähigkeit, etc.

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Der Fachausschuss (FA) Tageszeitungen wird auch liebevoll "Fratz" genannt. Dann steht das Akronym für Fachausschuss Redakteure (und Redakteurinnen) an Tageszeitungen. Er kümmert sich um die Belange der Kolleg:innen und vertritt ihre Interessen.

Auf der Seite des Fachausschusses Tageszeitungen weiterlesen.

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