Presseausweis
Ab 2018 bundeseinheitlich unter dem Dach des Presserats
Ab 2018 wird es wieder eine Regelung für einen bundeseinheitlichen Presseausweis geben. Das hat die Innenministerkonferenz (IMK) beschlossen. Die frühere Regelung zum Presseausweis war 2008 abgeschafft worden. Der DJV und andere Journalistenverbände hatten sich seitdem dafür eingesetzt, ihn wiedereinzuführen, um hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten die Arbeit zu erleichtern. In vielen Situationen, etwa bei Demonstrationen, Katastropheneinsätzen und anderen Großlagen, ist es sowohl für Berichterstatter wie für Einsatzkräfte wichtig, schnell und eindeutig belegen zu können, wer anerkannter Pressevertreter ist.Entsprechend begrüßt der DJV die neue Regelung. Sie schaffe Klarheit für alle Beteiligten. „Das macht den Presseausweis wieder zum vollwertigen Recherchewerkzeug für Journalistinnen und Journalisten“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. „Das Bohren dicker Bretter hat schließlich zum Erfolg geführt, auch die Sicherheitsbehörden haben dazugelernt.“Nach der Entscheidung der Innenminister wird der Presseausweis ab 2018 das Signum der Innenministerkonferenz tragen und in der Verantwortung des Deutschen Presserates ausgestellt. Eine Ständige Kommission mit je zwei Vertretern von IMK und Presserat wird darüber befinden, ob die interessierten Verbände die klar definierten Voraussetzungen erfüllen, den Ausweis ausstellen zu dürfen.Auch der Presserat begrüßte die Vereinbarung mit der IMK: Das Verfahren lege transparente Kriterien fest, nach denen Journalistinnen und Journalisten einen Presseausweis beantragen und Medienverbände einen solchen in Zukunft ausstellen können. "Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten und trägt damit auch zu höherer Akzeptanz journalistischer Arbeit bei“, erklärte Cornelia Haß, Vorsitzende des Trägervereins des Deutschen Presserats. Der Presserat fördere damit die professionelle journalistische Arbeit ganz praktisch und verwirkliche damit eines seiner wesentlichen Ziele.