Rundfunk
Arbeitgeber kündigen MTV Lokalfunk
Der Manteltarifvertrag (MTV) für den Lokalfunk NRW ist von den Arbeitgebern zum 31. Dezember 2012 gekündigt worden. Die Gründe dafür sind nicht bekannt, denn konkrete Forderungen der Arbeitgeber liegen bisher noch nicht vor.Ist dieses Vorgehen eine Retourkutsche für die erst kürzlich erzielte Einigung beim Gehaltstarifvertrag (GTV)? Ende Mai hatte sich die Tarifgemeinschaft Lokalfunk NRW mit den Gewerkschaften DJV-NRW und ver.di auf 3 Prozent mehr Gehalt plus Einmalzahlungen für die rund 600 Lokalfunkmitarbeiter verständigt.„Wir werden auf jeden Fall verhindern“, so die Geschäftsführerin des DJV-NRW, Dr. Anja Zimmer, „dass die Arbeitgeber durch die Kündigung des Manteltarifvertrags Versprechen zurückholen, denen sie durch die Annahme des Gehaltstarifvertrags zugestimmt haben.“ Wenn wie zuletzt im Mai im Vorfeld der GTV-Einigung mit Warnstreiks Zeichen gesetzt werden müssten, „stehen wir bereit“, versichert Zimmer. Ihr Potential haben die Beschäftigten im Lokalfunk bereits beim letzten MTV-Abschluss gezeigt: Damals kämpften sie in wochenlangen Streiks für faire Bedingungen. Wichtige Informationen für alle LokalfunkmitarbeiterDas Gehalt der Mitarbeiter ist von der Kündigung des MTV nicht berührt. Der „neue“ GTV läuft bis 31. August 2014.Der MTV regelt Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaubstage, Urlaubsgeld, Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall, Jahresleistung, Sonn- und Feiertagszuschläge. Falls in diesem Jahr kein neuer MTV-Abschluss zustande kommt, gilt der „alte“ MTV auch nach dem 31. Dezember weiter – in der sogenannten Nachwirkung. Nachwirkung bedeutet, dass sich für die bereits Beschäftigten im Lokalfunk an den im MTV geregelten Rahmenbedingungen erst einmal nichts ändert – solange sie nichts anderes vereinbaren. Der DJV-NRW rät davon ab, Vertragsänderungen zu unterzeichnen.