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Resolution Nr. 7 des Verbandstags

Aschendorff Verlag in Münster - Neue Zombie-Zeitung und Tarifbruch

04.11.2014

Der DJV-Verbandstag 2014 hat diese Resolution einstimmig beschlossen.Der DJV-Verbandstag kritisiert das Vorgehen von Dr. Benedikt Hüffer und Dr. Eduard Hüffer vom Aschendorff Verlag in Münster auf das Schärfste. Mit neuen Sparmaßnahmen wollen sie die Medienlandschaft in Münster umkrempeln: Sie machen aus der Münsterschen Zeitung (MZ) eine Zombie-Zeitung. Gleichzeitig begehen sie bei den Westfälischen Nachrichten (WN) Tarifbruch.Der DJV-Verbandstag fordert Dr. Benedikt Hüffer und Dr. Eduard Hüffer auf, sich von einer weiteren Zombie-Zeitung nach dem Modell der Westfälischen Rundschau zu verabschieden. Mit diesem Schritt ist bereits die Funke-Mediengruppe gescheitert. Von der MZ muss mehr erhalten bleiben als ihr Name. Der Verbandstag verurteilt die neue publizistische Masche, journalistische Inhalte für Tageszeitungen nach Belieben aus diversen, auch konkurrierenden Quellen zu vermischen. Das Ergebnis ist ein langweiliger Einheitsbrei, mit dem die Leser für dumm verkauft werden.Der DJV-Verbandstag fordert Dr. Benedikt Hüffer und Dr. Eduard Hüffer ferner dazu auf, die bei der WN immer noch geltenden Tarifverträge einzuhalten und auch für die Zukunft im Zeitungstarif zu bleiben. Die Verleger haben den Zeitungstarifvertrag gekündigt und wollen dem Verlegerverband NRW künftig als OT-Verlag angehören. Der Verlag und der Chefredakteur Dr. Norbert Tiemann werden aufgefordert, den Redakteurinnen und Redakteuren nicht mit falschen Informationen und Drohungen die Tarifbindung abzupressen. Der Chefredakteur hat seine rund 140 Redakteurinnen und Redakteure im Oktober ultimativ aufgefordert, auf die Tarifbindung ihrer Arbeitsverträge bis zum 15.11.2014 zu verzichten. Den Redakteurinnen und Redakteuren wurden bereits neue Verträge zugestellt, die mehr Arbeit, weniger Gehalt und weniger Freizeit bedeuten.Der DJV-Verbandstag fordert den Verlag Aschendorff auf, mit den dafür zuständigen Gewerkschaften unverzüglich über einen Haustarif zu verhandeln. Der Verbandstag kritisiert den Versuch des Verlags, Tarifregelungen mit dem Betriebsrat zu vereinbaren. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz können Tarifvereinbarungen – wie auch Haustarife – ausschließlich mit den Gewerkschaften abgeschlossen werden. Nur so können Abweichungen rechtssicher abgeschlossen werden. Der DJV hat signalisiert, dass ein befristeter Haustarifvertrag durchaus sehr nah an den eingeforderten Konditionen liegen könnte.siehe dazu auch unsere Pressemitteilung

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