Berliner Datenschutzrecht
Berliner Abgeordnetenhaus zur Sicherstellung ungeschmälerter Pressefreiheit aufgefordert
Die Verbände der Journalisten und Presseverleger haben im Vorfeld der für den 31. Mai geplanten Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses über die Anpassung des Berliner Datenschutzrechts an die Datenschutzgrundverordnung eine ungeschmälerte Beibehaltung der Pressefreiheit für die Berliner Zeitungen und Zeitschriften angemahnt.Die Beibehaltung dieses sog. Presseprivilegs bedeutet, dass die journalistisch-redaktionelle Tätigkeit lediglich die Vorschriften zur Datensicherheit und zum Datengeheimnis beachten muss und bei Nichtbeachtung gerichtlich durchsetzbaren Ansprüchen ausgesetzt ist. Hingegen ist eine Aufsicht über die Redaktionen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden ausgeschlossen. Zu begrüßen sei, so Journalisten und Verleger, dass die Regierungskoalition laut der Begründung „die bisherige Rechtslage des sogenannten Medienprivilegs beibehalten“ wolle. Auch sei die Streichung der Pflicht zur Meldung etwaiger Datenschutzverstöße an die Aufsichtsbehörden durch die jüngste Änderung des Gesetzentwurfes ein Schritt in die richtige Richtung, der zu Recht damit begründet wird, dass „im Bereich des Presseprivilegs eine staatliche Aufsichtsbehörde ausgeschlossen“ sei. Im Widerspruch dazu stehe es jedoch, dass weitere Vorschriften über Maßnahmen staatlicher Aufsichtsbehörden nicht ebenso deutlich von der Anwendbarkeit auf die Redaktionsarbeit ausgenommen werden. „Es ist unverständlich, wieso die Regierungsfraktionen sich einerseits zur Beibehaltung der Pressefreiheit bekennen, dann aber im Gesetzestext hinter diesem Anspruch zurückbleiben“, erklärte ein Sprecher der Verbände der Journalisten und Presseverleger heute in Berlin. „Das Abgeordnetenhaus sollte ohne Wenn und Aber die Pressefreiheit der Berliner Zeitungen und Zeitschriften verteidigen.“ Falls die Regierungskoalition morgen keine zweifelsfreie Beibehaltung der Pressefreiheit beschließen wird, könnte der nötige Schutz doch noch in der weiterhin ausstehenden Anpassung des Berliner Pressegesetzes nachgeholt werden.