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Informationsanspruch

Bundesgerichtshof gibt Journalisten Recht

22.03.2017

Kommunale Versorgungsbetriebe sind der Presse gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Das gilt auch, wenn das Versorgungsunternehmen eine Aktiengesellschaft ist, deren Mehrheit der öffentlichen Hand gehört. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte März entschieden (AZ: IZR 13/16). Im konkreten Fall muss der Versorger Gelsenwasser AG Auskunft darüber geben, ob er frühere Landtags- und Bundestagswahlkämpfe der SPD indirekt mitfinanziert hat. Der DJV begrüßte das Urteil.Im Kern ging es um die Finanzierung der SPD-nahen Internetblogs „Wir-in-NRW-Blog“ und „peerblog“, auf denen während der Landtags- und Bundestagswahlen 2013 und 2010 Beiträge veröffentlicht wurden, die die SPD unterstützten. Der heutige Correctiv-Chef David Schraven hatte den Verdacht, dass Gelsenwasser die Blogs indirekt mitfinanziert und so den SPD-Wahlkampf unterstützt. Dem Auskunftsersuchen kam Gelsenwasser aber nicht in vollem Umfang nach. Nach dem Oberlandesgericht Hamm gab nun auch der BGH dem Journalisten weitgehend Recht. Gelsenwasser sei als „auskunftspflichtige Behörde“ anzusehen.Siehe auch Pressemitteilung des DJV-Bundesverbands dazuSiehe auch Bericht im Handelsblatt dazu

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