Klage des DJV-NRW vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen
Bundeskartellamt muss keine Einsicht in Unterlagen zu Verlagsfusionen geben
„Wir sind doppelt enttäuscht von dem Urteil“, so Frank Stach, Vorsitzender des DJV-NRW. „Zum einen verweigert damit das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich das Recht auf Einsichtnahme in Behördenunterlagen. Zum zweiten können wir als Verband in der Sache nun weiter nicht nachvollziehen, wie das Bundeskartellamt seine Entscheidungen herleitet, wenn es Verlagsfusionen bzw. –übernahmen zustimmt. Schließlich führen diese Fusionen immer zu Einschnitten in die lokale Zeitungs- und Meinungsvielfalt.“
Um diese beiden Ziele zu erreichen, hatte sich der DJV-NRW im Interesse seiner Mitglieder bereits 2011 auf den Weg durch die Instanzen gemacht, nachdem die Klage vom Verwaltungsgericht und später vom Oberverwaltungsgericht Münster abgewiesen worden war. Der Deutsche Journalisten-Verband wollte das Recht durchsetzen, das nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Journalisten Zugang zu Behördeninformationen verschafft. Das Bundeskartellamt hatte 2011 der Übernahme von Anteilen am Westfalenblatt (C.W. Busse Holding GmbH) durch Aschendorff Medien GmbH & Co.KG als Herausgeber der Westfälischen Nachrichten zugestimmt. Die Begründung lautete, dass durch den Zusammenschluss keine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des Verlags zu befürchten sei. Stach weiter: „In den vergangenen Jahren haben wir immer wieder hohe Qualitätseinbußen durch Einschränkungen der Medienvielfalt erlebt und deutlich kritisiert. Wir fordern dringend die erforderlichen Gesetzgebungen zum Erhalt der Pressevielfalt, die im Kartellrecht nicht vorgesehen ist.“
Seine Entscheidung begründet das Bundesverwaltungsgericht damit, dass der interne Prozess der Meinungsbildung der Behörde gefährdet wäre, wenn die Beratungsunterlagen öffentlich gemacht würden. Denn die Beschlussabteilungen würden sich bei der inhaltlichen Begründung ihrer Voten zurückhalten, wenn Differenzen bei Mehrheitsentscheidungen bekannt würden.
Aus Sicht des DJV wäre das Bekanntwerden solcher Meinungsunterschiede aber keine Gefährdung kollegial getroffener Entscheidungen. Es zeige nur, dass das System im besten Sinne funktioniere. Es sei bedauerlich, dass das Bundesverwaltungsgericht einer solchen Sichtweise nicht folgen wollte.
„Wir halten das jetzige Verfahren für intransparent und undemokratisch. Wir fordern den Gesetzgeber auf, hier für mehr Transparenz zu sorgen. Davon lebt schließlich die Demokratie“, so Stach.Kontakt: Beate Krämer, Pressereferentin, 0211 233 9 9-200