Urhebervertragsrecht
Bundesrat muss Stellung der Urheber stärken
Der DJV appelliert an den Bundesrat, am morgigen Freitag erhebliche Änderungen am Regierungsentwurf für ein neues Urhebervertragsrecht vorzuschlagen. Das vom Bundestag noch zu verabschiedende Gesetz müsse den Rahmen dafür schaffen, dass sich Urheber und Verwerter künftig auf Augenhöhe begegneten, fordert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Der Regierungsentwurf hingegen verschlechtere die Lage der Urheber gegenüber dem Ist-Zustand noch: So sollen Total-buyout-Verträge, die nur den Verlegern nützen, gesetzlich erlaubt sein. Ein Auskunftsanspruch der Journalisten über die Nutzung ihrer Werke werde durch den Regierungsentwurf ausgeschlossen. Etwaigen Verbandsklagen zur Durchsetzung gemeinsamer Vergütungsregeln könnten sich Verwerter nach dem Entwurf allzu leicht und selbst bei sittenwidrigen Bedingungen und Honoraren entziehen. Ein effektives Verbandsklagerecht diene den Urheberinteressen und sei unverzichtbar, so Frank Überall. „Es liegt an Ihnen, den Urhebern zu ihrem Recht zu verhelfen“, appelliert er an die Länderchefs.Als „akzeptable, wenn auch nicht weit genug reichende Grundlage“ für die Beratungen der Länderkammer bezeichnet der DJV-Vorsitzende die Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats. Darin geht es unter anderem um angemessene Vergütungen für mehrfache Nutzungen von Werken und um die Verhinderung neuer Nachteile für die Urheber.
Enttäuschend seien dagegen die Empfehlungen des Kulturausschusses, die lediglich die Interessen der Verlagsbranchen widerspiegelten. Überall: „Es ist am Bundesrat, den Einflüsterungen der Verwerter, die im Regierungsentwurf ihren Niederschlag gefunden haben, zu widerstehen. Es geht um nichts weniger als um die Zukunft der Kreativen in unserem Land.“