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Landespressegesetz

Correctiv gewinnt gegen Landesrechnungshof

29.06.2016

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Dienstag, 28. Juni 2016, entschieden, dass der Landesrechnungshof nicht generell Auskünfte zur Prüfung des Westdeutschen Rundfunks an Journalisten verweigern darf.Der Streit zwischen Correctiv und dem nordrhein-westfälischen Landesrechnungshof hatte sich über Jahre hingezogen. Entschieden wurde nun, dass der Prüfbericht des Landesrechnungshofs gegenüber dem WDR nicht länger geheim bleiben darf. In der Entscheidung heißt es, dass der Landesrechnungshof nach dem NRW-Pressegesetz gegenüber Journalisten zur Auskunft verpflichtet sei. Es bestehe ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, über die konkrete Verwendung Auskunft zu bekommen (Az.: 5 A 987/14)."Für uns ist das Urteil wegweisend. Wir bemühen uns an vielen Stellen, die Transparenz von Behörden zu verbessern – und wir sind bereit, dafür auch vor Gericht zu ziehen", erklärt David Schraven auf Correctiv. "Hier ist uns nach jahrelangem Kampf gelungen, Transparenz auch gegenüber einem Öffentlich-Rechtlichen Sender durchzusetzen."

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