Antrag der NRW-SPD zur finanziellen Absicherung des Lokalfunks
Der DJV-NRW bezieht Stellung
Die SPD-Fraktion des nordrhein-westfälischen Landtages hat einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Zustimmung zum dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung weiterer Gesetze (18. Rundfunkänderungsgesetz) vorgelegt. Die Forderung der NRW-SPD: Die Landesregierung soll das System des Lokalfunks in der Corona-Krise finanziell noch mehr absichern. CDU und FDP lehnen den Antrag ab.
Konkret fordert die SPD-Fraktion die Landesregierung auf,
- „schnellstmöglich landespolitische Maßnahmen zu ergreifen, um die Lokalsender und weitere werbefinanzierte lokaljournalistische (Online-)Medien finanziell zu unterstützen. Durch die Trennung von Programm (Veranstaltergemeinschaften) und wirtschaftlicher Verantwortung (Betriebsgesellschaften) ist die Auszahlung dieser Finanzhilfen systembedingt staatsfern.“
- „in Anlehnung an die staatlichen Hilfen für Unternehmen in NRW die wirtschaftliche Existenz der Betriebsgesellschaften zu unterstützen und hierbei die wirtschaftlich einzigartige NRW-Struktur des Lokalfunks zu berücksichtigen."*
*Erschließungsantrag der Fraktion der SPD, verfasst am 31.März 2020 Der DJV-NRW wurde vor der heutigen Plenarsitzung gebeten, zum Entschließungsantrag Stellung zu beziehen:„Der lokale Rundfunk ist unabhängig von der derzeitigen Krise ein unentbehrlicher Bestandteil der Meinungsvielfalt in NRW. Tatsächlich ist dieses rein werbefinanzierte System in der aktuellen Krise besonders unter Druck geraten. Eine Absicherung ist unabdingbar notwendig und aus unserer Sicht auch ordnungspolitisch vertretbar. Durch die hohe Regulierungsdichte handelt es sich nämlich beim Lokalfunk keineswegs um eine mit anderen Bereichen vergleichbare privatwirtschaftliche Branche. Die Anforderungen der Gesellschaft an die Leistungsfähigkeit sind ebenso klar formuliert wie die Beschränkungen für die Refinanzierung über Werbung.Daher hat der DJV hat die Ablehnung des Entschließungsantrags der SPD im Landtag im April sehr bedauert. Mit Blick auf die notwendige Staatsferne halten wir eine Förderung der Betriebsgesellschaften für den besten Weg.“(...)"Heute, fünf Wochen nach Einbringung des Antrags muss man diesen vor allem vor dem Hintergrund des mittlerweile auf Anregung und Vermittlung von Landesanstalt für Medien und Landesregierung geschlossenen „Paktes für den Lokalfunk“ beurteilen. Das Paket sieht vor, die Distributionskosten für den Lokalfunk für etwa drei Monate bereit zu stellen. Die dafür notwenigen Mittel wollen die Landesregierung und die Landesanstalt für Medien NRW dazu steuern. Vor allem aber ist es gelungen, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen und zumindest ein wenig Transparenz in die Situation der Sender und den tatsächlichen Bedarf zu bekommen. Aus Sicht des DJV ist der Pakt ein erster guter Schritt. Insbesondere begrüßen wir die klare Verknüpfung von Hilfen mit Bedingungen, die Arbeitsplätze und damit die lokalen Strukturen vor Ort absichern. Allerdings ist zweifelhaft, ob die hier bereitgestellten Mittel für eine Bewältigung der Herausforderungen ausreichend sind. Insofern ist die weitere Befassung des Landtages auf Basis des vorliegenden Entschließungs-antrages wichtig. Dabei wird es neben der Diskussion über notwendige Summen – aber vor allem darauf ankommen, wie Rahmenbedingungen zur Ausschüttung gestaltet werden können. Wie groß ist denn nun eigentlich der Finanzbedarf im System? Tatsächlich hat sich die Situation mit Öffnung der Möbelhäuser und dem damit verbundenen Anstieg der Werbung wieder ein wenig entspannt. Brancheninsider sprechen derzeit von etwa 1,5 Millionen Gesamtbedarf pro Monat. Dies ist eine Momentaufnahme, die deutlich unter den zunächst formulierten Bedarfen liegt, sich aber bei einem weiteren Lockdown schlagartig wieder ändern kann. Verteilt sind diese Bedarfe dabei sehr unterschiedlich: Während viele der Senderverbünde dank ausreichender Rücklagen zumindest keine akuten Liquiditätsprobleme haben, stehen andere nach eigenen Angaben bereits kurzfristig vor dem Aus. Auffällig ist, dass nicht unbedingt nur die schon vor der Krise wirtschaftlich schwachen Sender vor Problemen stehen, sondern die Liquidität einzelner Sender auch durch die Entnahmepolitik der Stakeholder der vergangenen Jahre gefährdet scheint. Umso wichtiger erscheint es uns, nicht mit der Gießkanne Fördermittel auszuschütten, sondern diese an klare Bedingungen zu knüpfen sowie auch die Stakeholder der oftmals in den vergangenen Jahren sehr erfolgreichen Betriebsgesellschaften mit in die Verantwortung zu nehmen. Hierbei kann man sicher gut an die Kriterien des Solidarpaktes (Erhalt lokaler Strukturen, Arbeitsplatzsicherheit, Verzicht auf Kurzarbeit) anknüpfen und diese um das Thema Transparenz ergänzen. Hierzu hat der DJV-NRW bereits im Kontext der Änderung des LMG Vorschläge gemacht.Bei der notwendigen Konfiguration der Instrumente zur Verteilung der unbestreitbar notwendigen weiteren Mittel sollte die Landespolitik folgende Punkte in ihre Überlegungen einbeziehen:
- Es braucht einen Mix aus Zuschüssen, die wirtschaftlich schwache Sender stützen und abgesicherten, langfristigen Krediten für Betriebsgesellschaften, die langfristig wirtschaftlich betrieben werden können. Es ist zu prüfen, ob man diese an Bedingungen für die maximale Entnahme durch Stakeholder koppeln kann um die Betriebsgesellschaften auch langfristig krisenfester zu machen.
- Gegebenenfalls kann eine Stützung des Systems auch über Kapitalerhöhungen durch kommunale Anteilseigner an den Betriebsgesellschaften erfolgen. An fast jeder BG sind die Kommunen entweder direkt oder indirekt beteiligt. Das hätte den Nebeneffekt, dass der gesellschaftliche Einfluss auf die Betriebsgesellschaften und damit die Transparenz des Gesamtsystems gestärkt würde. Selbstverständlich muss das angesichts der Finanzsituation vieler Kommunen über Landesmittel refinanziert werden.
- Für eine Förderung müssen Kriterien entwickelt werden, die sich am Bedarf orientieren und nicht pauschal an der Anzahl der Mitarbeiter
- Die im Landtag vertretenen Parteien der Bundesregierung sollten Einfluss auf diese nehmen um die Rahmenbedingungen des EU-Beihilferechtes so anzupassen, dass eine nachhaltige Förderung des Lokalfunks möglich ist.“
Die gesamte Stellungnahme lesen Sie hier.