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EU-Whistleblower-Richtlinie

DJV begrüßt Entwurf

23.04.2018

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in dem Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zum Schutz von Whistleblowern einen „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“, wie DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall am heutigen Montag sagte. Mit dem heute vorgestellten Entwurf soll ein besonderer Schutz von Hinweisgebern im öffentlichen Sektor und bei privaten Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern erreicht werden, wenn sie im öffentlichen Interesse handeln.  Dazu sollen verschiedene Kommunikationskanäle geschaffen werden, um  Informationen innerhalb von Organisationen und Unternehmen oder auch an die Behörden weiterzugeben.  Gleichzeitig soll mit der geplanten Richtlinie ein europaweiter Mindeststandard für den Schutz von Whistleblowern vor jeder Art von Vergeltung durch den Arbeitgeber gesetzt werden. Der Entwurf sieht dazu unter anderem eine Beweislastumkehr für den Fall vor, dass ein Hinweisgeber belangt wird. „Bei der Umsetzung in nationales Recht ist allerdings mehr als nur ein Mindeststandard erforderlich, damit endlich die Kriminalisierung von Whistleblowern aufhört“, so der DJV- Vorsitzende. So müsste beispielsweise klar geregelt sein, dass Maßregelungen in jedem Fall der Verfolgung von öffentlichen Interessen durch Hinweisgeber untersagt sind und sanktioniert werden. Im Falle der Aufdeckung von gravierenden Missständen würden es sich Unternehmen oder staatliche Einrichtungen dann genau überlegen, ob sie den Tippgeber in den eigenen Reihen an den Pranger stellten. Positiv sei auch, dass nach dem Willen der EU-Kommission der Schutz der Whistleblower der Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vorgehe, so Überall. „Damit ist klar, welchen Stellenwert Europa den Tippgebern einräumt. Zu begrüßen ist vor allem, dass die EU-Kommission mit dem Entwurf ausdrücklich auch die Quellen investigativer Journalisten schützen will.“ Es sei zu hoffen, so der DJV-Vorsitzende, dass im europäischen Gesetzgebungsverfahren die Intention des Richtlinienentwurfs ohne Einschränkungen umgesetzt werde. Überall: „Whistleblower, die im öffentlichen Interesse handeln, müssen endlich wirksam geschützt werden.“

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