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Gesamtvorstand akzeptiert WDR-Gehaltstarifvertrag

DJV besteht auf gleiche prozentuale Honorarerhöhung für alle Freien im Sender

05.10.2017

Entschlossene Mienen beim ersten Warnstreik vor der vierten Tarifrunde im August. Foto: Thomas Schwarz

Der Gesamtvorstand als Große Tarifkommission hat am 4. Oktober nach mehrstündigen intensiven Diskussionen dem mit dem WDR ausgehandelten Tarifvertrag zugestimmt. Der DJV hatte seine Zustimmung abhängig von dem Votum der Freien für Modell A oder Modell B gemacht. Der WDR hatte versucht, „asymmetrische“ Erhöhungen (Modell A)  durchzusetzen, der DJV hat auf ein Alternativmodell, bei dem alle Freien die gleiche prozentuale Erhöhung bekommen (Modell B) bestanden.Der DJV hatte durchgesetzt, dass seine Mitglieder sich für eines der beiden Modelle entscheiden können und diese Entscheidung dann gültig ist. Das Ergebnis der Befragung in der letzten Woche unter mehreren hundert Mitgliedern, die frei für den WDR arbeiten: Eine Dreiviertelmehrheit votierte gegen das vom WDR beworbene Modell A,  „asymmetrische Erhöhung“ und für Modell B. Diesem Votum ist das formal für Tarifabschlüsse zuständige Gewerkschaftsgremium, der Gesamtvorstand, am Mittwoch gefolgt.

„Wir haben uns mit dem Abschluss mehr als schwer getan“, so der Landesvorsitzende Frank Stach. Dem moderaten aber akzeptablen Abschluss bei den Festangestellten von 4,55  Prozent steht ein für die Freien um 0,55% niedrigerer Abschluss entgegen. „Auch Modell B ist nicht das, was wir uns gewünscht hätten; unser Ziel war es, die Effektivhonorare zu erhöhen, das war mit dem WDR aber nicht zu erreichen.“

Arbeitgeber schmetterte Solidaritätsangebot der Festangestellten für Freie ab

Entsetzt zeigte sich der Gesamtvorstand vor allem darüber, dass der WDR in den Verhandlungen das vom DJV eingebrachte Angebot der angestellten Kolleginnen und Kollegen abgelehnt hatte, auf einen Teil der Einmalzahlung  zu verzichten und dieses Geld der Einmalzahlung für die Freien zuzuschlagen, zumal das den WDR keinen Cent mehr gekostet hätte. „Das ist ein äußerst unfreundlicher Akt gegenüber denjenigen, die in großen Teilen das Programm gestalten“, kritisiert Frank Stach. „Das muss und das wird Folgen haben für die weiteren Tarifrunden.“

Mahnwachen geplant

Als persönliches Zeichen wird der Landesvorsitzende ab sofort alle zwei Monate vor dem Vierscheibenhaus und anderswo eine Mahnwache abhalten: „Dafür werde ich einen Urlaubstag nehmen", so Stach. "Ich lade jeden dazu ein, daran teilzunehmen. Ich kämpfe dafür, dass der WDR endlich die tatsächlich gezahlten Honorare erhöht und nicht nur die Mindesthonorare. Ich lade jeden ein, dazu zu kommen, ein ruhiges aber konsequentes Signal auszusenden. Gerne können wir auch die Zeit nutzen, uns in den drei Stunden zu vernetzen. Gerne möchte ich am Ende viele Freie an meiner Seite wissen, so mein Wunsch, meine Hoffnung, damit dieses Tarifergebnis so nicht noch einmal passieren muss.“Auch das Angebot des DJV, den Honorarrahmen gemeinsam in den kommenden zwei  Jahren zu überarbeiten, hatte der WDR abgelehnt; das lässt nichts Gutes für die Zukunft ahnen.

Der Abschluss bedeutet im Detail:- für die Festangestellten, dass sie mit dem Dezembergehalt rückwirkend ab dem 1. April 2017 eine Gehaltserhöhung von 2,2 % bekommen. Zusätzlich erhalten sie mit dem Dezembergehalt eine Einmalzahlung von 200 Euro. Ab dem 1. April 2018 folgt der zweite Schritt. Dann steigen die Bezüge erneut um 2,35 %.- für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass die Mindesthonorare  ab dem 1. November 2017 um 2 Prozent und ab dem 1. April 2018 um weitere 2 Prozent steigen.  Für die sogenannten „Leermonate“, also die Zeit zwischen dem 1. April 2017 und dem 1. November 2017 bekommen arbeitnehmerähnliche Freie (12a-Freie) eine Einmalzahlung von 600 Euro.- für Auszubildende, dass wer am 1. Oktober 2017 Azubi beim WDR ist, eine Einmalzahlung von 125 Euro erhält. Ab dem 1. November 2017 steigt die Ausbildungsvergütung um 50 Euro an. Eine zweite Steigerung um weitere 50 Euro ist ab dem 1. April 2018 vorgesehen. Es wurde außerdem eine Regelung mit dem WDR vereinbart, wie künftig möglichst viele Auszubildende übernommen werden können.  - Rentnerinnen und Rentner  erhalten eine Einmalzahlung von 250 Euro. Auf Basis der neuen Altersversorgungsregelung (x-1%) gibt es außerdem ab 1. November 2017 eine Steigerung ihrer Bezüge um 1,2% und eine weitere Steigerung um 1,35% ab dem 1. April 2018.- Das Handling des Kinderzuschlags ändert sich: Für alle Kinder bis 25 Jahre gibt es den Zuschlag ohne zusätzlichen Ausbildungsnachweis. Allerdings werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht mehr als Grundlage zur Berechnung herangezogen.- Die Regelung zum Jubiläumsgeld ändert sich: Statt bisher 1,5 Gehälter beträgt die Sonderzahlung beim 40. Jubiläum der Betriebszugehörigkeit jetzt ein volles Monatsgehalt. Als Kompensation gibt es zusätzlich fünf freie Tage. Auch für diesen Tarifabschluss gilt: Er steht rein rechtlich nur DJV/Gewerkschaftsmitgliedern zu. Geübte Praxis ist es, dass Unternehmen Tarifabschlüsse auf alle Beschäftigten ausweiten, auch um zu verhindern, dass sich zu viele Beschäftigte gewerkschaftlich engagieren.
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