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BND-Gesetz

DJV ist für Verfassungsbeschwerde

30.01.2018

Der Deutsche Journalisten-Verband unterstützt gemeinsam mit anderen Organisationen die Verfassungsbeschwerde von ausländischen Journalistinnen und Journalisten gegen das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-G) zur sogenannten Ausland-Ausland-Überwachung von Telekommunikationsvorgängen. Die Beschwerde wurde im Dezember beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht und am heutigen Dienstag in Berlin öffentlich vorgestellt. Sie moniert den unzureichenden Grundrechtsschutz ausländischer Journalisten vor den Überwachungsmaßnahmen, aber auch, dass das Gesetz weder rechtlich noch technisch inländische von ausländischer Telekommunikation trennen kann.Das führt zu einer erhöhten und nicht akzeptablen Gefährdung des Quellenschutzes und der journalistischen Arbeit. Zu den unterstützenden Organisationen gehören auch die dju in ver.di, die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das Journalistennetzwerk n-ost, Netzwerk Recherche und Reporter ohne Grenzen (RoG). RoG fungiert zugleich auch als Beschwerdeführer.  DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall betont: „Das aktuelle BND-Gesetz ist Gift für den Journalismus, insbesondere für die Recherche. Quellen von Journalisten können nicht mehr darauf vertrauen, dass ihre Identität geheim bleibt. Selbst wenn tatsächlich nur ausländische journalistische Kommunikation betroffen wäre, sind die Regelungen des Gesetzes mit der Pressefreiheit unvereinbar.“ Aber schon aus technischen Gründen könne das Gesetz nicht auf Daten der Auslandskommunikation beschränkt werden. „Unsere Justiz darf nicht zulassen, dass den Journalistinnen und Journalisten essenzielle Quellen versiegen. Wenn Politiker beschwichtigend behaupten, die Rechte deutscher Journalistinnen und Journalisten im In- oder Ausland blieben unberührt, ist das eine Farce!“

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