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Tarifeinheit

DJV kritisiert Beschluss des Kabinetts

11.12.2014

Der DJV hat die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts für ein Gesetz zur Tarifeinheit als Vorbereitung eines Verfassungsbruchs kritisiert. Das Kabinett hatte zuvor den Referentenentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ohne Änderungen beschlossen. Im Gesetzgebungsverfahren muss nun der Bundesrat Stellung nehmen. Mit den Lesungen des Entwurfs im Bundestag ist im Frühjahr 2015 zu rechnen. In Kraft treten soll das Gesetz zur Tarifeinheit im Sommer kommenden Jahres.„Das ist die Kampfansage der Bundesregierung an die Berufsgewerkschaften“, wertete DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken die Kabinettsentscheidung. Das Prinzip „Eine Gewerkschaft pro Betrieb“ schränke auch nach dem Urteil renommierter Verfassungsrechtler die Betätigungsmöglichkeiten spezialisierter Arbeitnehmervertretungen unzulässig ein. Indirekt werde damit das in der Verfassung garantierte Streikrecht ad absurdum geführt, was wiederum das Grundgesetz verletze.Konken kritisierte, dass die Koalition das Gesetz trotz der auch in den Fachministerien vorhandenen Bedenken durchpeitschen wolle, wogegen man sich wehren werde. Der DJV-Bundesvorstand hatte bereits am Mittwochabend (10.12.) beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde vorzubereiten, sollte der Entwurf zum Gesetz werden.Der DJV ist bereits seit über 60 Jahren als Gewerkschaft Tarifvertragspartei. Er verhandelt mit Unternehmen in allen Mediensparten Tarifverträge und Honorarbedingungen für Journalistinnen und Journalisten, in vielen Fällen gemeinsam mit anderen Gewerkschaften.

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