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Bundestag beschließt Tarifeinheitsgesetz

DJV kündigt Gang nach Karlsruhe an

22.05.2015

Mit 448 gegen 126 Stimmen hat der Deutsche Bundestag am 22. Mai in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Tarifeinheit beschlossen. Damit haben die Parlamentarier einem Gesetz ihre Zustimmung gegeben, das nach Ansicht des DJV verfassungswidrig ist. Das Prinzip "ein Betrieb, eine Gewerkschaft" verstößt gegen die Koalitionsfreiheit: Dieser Meinung sind nicht nur die Berufsgewerkschaften DJV, Marburger Bund, Deutscher Beamtenbund und Vereinigung Cockpit, sondern auch zahlreiche Rechtswissenschaftler.Der DJV hatte die Bundestagsabgeordneten im Vorfeld darüber informiert, warum Deutschlands größte Journalistenorganisation das Gesetz ablehnt. Das neue Gesetz beraube die Berufsgewerkschaften ihrer Tariffähigkeit und reduziere sie auf Beratung und Rechtsschutz. "Tarifverträge verhandeln, für gute Arbeitsbedingungen streiten und streiken sind gewerkschaftliche Kernaufgaben. Das muss auch so bleiben", hatte DJV-Vorsitzender Michael Konken deutlich gemacht.Die Abgeordneten erhielten vom DJV ein Argumentationspapier, das die Gründe für das Nein zum Tarifeinheitsgesetz auflistete. Wörtlich heißt es in dem Papier: "Das Gesetz bietet für die Minderheitsgewerkschaft nicht mehr als die Möglichkeit, sich den von fremden Parteien vereinbarten Tarifverträgen anzuschließen. Eine eigenständige Tarifpolitik gerade auch für Anliegen der Journalistinnen und Journalisten, zum Beispiel im Urheberrecht oder hinsichtlich der spezifischen Bedingungen der journalistischen Arbeit, wird unmöglich gemacht, mindestens in Frage gestellt."Die MdB's folgten jedoch - ohne tragfähige Begründung - dem politischen Auftrag der Koalition. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten. Der DJV hat den Gang nach Karlsruhe angekündigt.Der DJV kämpft bereits seit 2010 gegen die Tarifeinheit. Zusammen mit dem Marburger Bund, dem Deutschen Beamtenbund und der Vereinigung Cockpit bildet der DJV das Bündnis für Koalitionsfreiheit.

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