Tarifflucht beim Verlag Rheinische Post
DJV-NRW: „Dumping-Konditionen nicht schönreden“
Jetzt auch die Rheinischen Post: Die Verlagsgruppe Rheinische Post nutzt ihre Tochtergesellschaft RP Media, um Volontäre sowie neu eingestellte Redakteure künftig tariflos zu beschäftigen. Das stellt die Geschäftsführung als Errungenschaft dar, weil junge Menschen dort sozialversicherungspflichtig beschäftigt würden. „Tarifflucht als Chance für den Nachwuchs zu verkaufen, ist an Zynismus nicht zu überbieten“, erklärt Frank Stach, Vorsitzender des DJV-NRW. „Dumping-Konditionen kann man nicht schönreden.“
Nach eigener Aussage wählt der Verlag diese Konstruktion auch, um gute Leistungen besonders vergüten zu können. Die meisten der Beschäftigten dort werden aber sicher ein Gehalt deutlich unter Tarif erhalten. Zudem bedeutet die Anstellung in einer nicht-tarifgebundenen Tochter für die Betroffenen nicht nur Abstriche beim Gehalt. Die Verlage verweigern den Beschäftigen in der Regel zahlreiche im Manteltarifvertrag vereinbarte Leistungen: Damit fehlen unterm Strich Urlaubs- und Weihnachtsgeld, der Urlaubsanspruch liegt häufig nur knn über dem gesetztlichen Mindestanspruch, die Wochenarbeitszeit liegt entsprechend bei 40 Stunden. Gehaltserhöhungen müssen inviduell verhandelt werden.
Bei der RP soll sich für die Redakteurinnen und Redakteure mit einem unbefristeten Vertrag erst mal nichts ändern. Wer aber befördert wird oder nach Ablauf einer befristeten Anstellung eine Verlängerung möchte, muss nach den Plänen der RP einen Vertrag zu den neuen Konditionen akzeptieren.
„Bei den Verlagen scheint in Sachen Tarifflucht jede Hemmschwelle gefallen“, kritsiert Stach. „Vor allem bei bei einem Verlag, der nach eigenen Bekunden wirtschaftlich gut dasteht, empört das besonders.“
Kontakt: Dr. Anja Zimmer, Geschäftsführerin, 0179 - 12 64 337