Informationsfunktion gilt auch in der Corona-Krise
DJV-NRW fordert ausreichenden Zugang für Journalist*innen in Gerichten
Der Deutsche Journalisten-Verband NRW fordert alle Gerichte des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen dazu auf, Presseplätze auch während der Corona-Krise in ausreichender Zahl vorzuhalten, wenn das Interesse der Öffentlichkeit das erfordert und der Gesundheitsschutz dies zulässt. Auch für den gerichtlichen Betrieb gelten in NRW an den Schutz vor dem Corona-Virus angepasste Einschränkungen. Um den Hygiene- und Abstandsregeln gerecht zu werden, werden teilweise Gerichtssäle umgebaut, damit zwischen den Anwesenden die erforderlichen 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können. Das bedingt, dass die Anzahl der Zuschauerplätze je nach Raumgröße deutlich reduziert werden muss. "Die Presse darf durch die Erfordernisse des Gesundheitsschutzes nicht von Verhandlungen ausgeschlossen oder über das erforderliche Maß eingeschränkt werden. Medienberichterstatter*innen haben eine Berichts-, Informations- und Kontrollfunktion inne", erklärt Christian Weihe, Chef-Justiziar des DJV-NRW. "Es ist wichtig, dass diese in ausreichender Anzahl an Verhandlungen vor Ort im Gericht teilnehmen dürfen. Nur so kann dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit nachgegangen werden." Der Journalisten-Verband fordert die Gerichte deshalb dazu auf, die äußerst wichtige Funktion der Medienberichterstatter*innen zu berücksichtigen und den Weg für eine Berichterstattung auch während der Corona-Krise der Öffentlichkeit freizumachen.Ansprechpartner: Christian Weihe, christian.weihe@djv-nrw.de, 0211/23399-0