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Anhörung zum 19. Rundfunkänderungsgesetz

DJV-NRW fordert mehr Transparenz und Perspektive für Lokalfunk

19.03.2021

Damit der Lokalfunk erfolgreich bleiben kann, braucht er mehr Transparenz und an die Herausforderungen der Digitalisierung angepasste Konzepte. Der Deutsche Journalisten-Verband NRW (DJV-NRW) hat die mündliche Expert*innen-Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des WDR-Gesetzes, des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer Gesetze (19. Rundfunkänderungsgesetz) am Donnerstag, 18. März, genutzt, um insbesondere auf die Situation des Lokalfunks aufmerksam zu machen.

DJV-NRW Geschäftsführer Volkmar Kah findet nach der Anhörung zum Gesetzesentwurf der Landesregierung klare Worte: „Die geplanten Änderungen sind kein großer Wurf. Gerade, was den Lokalfunk betrifft, bemüht sich die Landesregierung zurzeit lediglich um das Nachvollziehen von staatsvertraglichen Regelungen.“ Zwar begrüße der DJV-NRW die Entfristung der Fördermöglichkeiten für technische Infrastruktur durch die Landesanstalt für Medien NRW, es brauche aber vor allem ein langfristiges Förderkonzept, das die Besonderheiten des Systems vor dem Hintergrund des EU-Beihilferechts berücksichtigt.

Die Konkretisierung der Regulierung von reinen Online-Radios durch die Landesanstalt für Medien, wie sie in der Gesetzesänderung verankert werden soll, sei da zumindest ein Anfang. „Hier ist die Landesregierung auf einem guten Weg. Es ist richtig, im Zuge der zunehmenden Digitalisierung im Lokalfunk Steuerungsoptionen jenseits des bisherigen Anzeigeverfahrens zu schaffen“, sagt Kah.

Davon, dass auch die neue Novelle das Problem fehlender Transparenz und die notwendige Stärkung der lokalen Veranstaltergemeinschaften nicht löst, zeigt sich der DJV-NRW Geschäftsführer enttäuscht: „Wir fordern eine kritische Betrachtung der Säule der Betriebsgesellschaften. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass es da Handlungsbedarf gibt. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse des parallel in der Medienkommission der Landesanstalt für Medien eingerichteten Adhoc-Ausschusses und setzen darauf, dass dem in einer weiteren Novelle Rechnung getragen wird.“

Neben dem Lokalfunk stand in der Anhörung am Donnerstag auch das WDR-Gesetz auf der Tagesordnung. Die Gesetzgeber wollen fünf Sitze im Rundfunkrat abschaffen. „Dabei hatte man vor gerade mal einer Wahlperiode erfreulicherweise beschlossen, die Aufstellung des Gremiums pluraler zu gestalten. Nun möchte man diese Sitze ohne jegliche Form der Evaluation wieder streichen. Ich kann daran keinen Effizienzgewinn erkennen“, erklärt Geschäftsführer Kah.

Die ausführliche schriftliche Stellungnahme des DJV-NRW zur Anhörung zum 19. Rundfunkänderungsgesetz finden Sie hier.

Rückfragen: Marie Kirschstein, Referat für Kommunikation und Marketing, Email: marie.kirschstein@djv-nrw.de, Telefon: 0211/23399-200

Der DJV-NRW ist Gewerkschaft und Berufsverband der Journalistinnen und Journalisten, er vertritt die beruflichen, rechtlichen und sozialen Interessen von ca. 6000 hauptberuflich tätigen Journalistinnen und Journalisten in NRW. Hierzu zählen fest-angestellte und freie Journalist*innen aller Medienbereiche.

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