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Gewerkschaftstag

DJV-NRW fordert vom WDR faires Verhalten

26.04.2015

Der WDR war auf dem Gewerkschaftstag des DJV-NRW am Samstag bestimmendes Thema. Die Journalisten sehen mit großer Sorge, wie der Sender die seit Jahren gepflegte Sozialpartnerschaft mit den Freien aufs Spiel setzt. Sie halten die geplante Einführung von freien Producern für äußerst kritisch.Der WDR als öffentlich-rechtlicher Sender hat eine besondere Verantwortung gegenüber seinen festen und freien Mitarbeitern. Damit ist sein derzeitiges Verhalten nicht vereinbar. So versucht er momentan, einseitig einen Systemwechsel bei der Honorierung von freien Mitarbeitern durchzudrücken.NRW-Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren, vom Plenum darauf angesprochen, erklärte, dass sich die Landesregierung zwar nicht in Tarifverhandlungen einmischen könne. Sie sagte aber auch: „Wir erwarten ganz deutlich das Verhandeln auf Augenhöhe zwischen Arbeitgebern und abhängig Beschäftigten.“ Ebenfalls eine Selbstverständlichkeit für die Ministerin: die faire Vergütung von Urhebern. Selbst wenn sie im Detail nicht beurteilen könne, welche Manöver der WDR aufgrund des Sparkurses unternehmen müsse, erwarte sie, dass diese Sparanstrengungen „nicht auf dem Rücken derjenigen vorgenommen werden, die am wenigsten geschützt sind – und das sind in der Tat die freien Mitarbeiter“.Der DJV-NRW ist in großer Sorge, dass die anhaltende Spardiskussion beim WDR zu erheblichen Verschlechterungen im Programm führen wird. Das Problem ist auch bei der Landesregierung angekommen: Schwall-Düren will sich dafür stark machen, dass Teile der Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag in die Qualität des Programms investiert werden. „Und das heißt in gutes professionelles Personal“, so die Ministerin.Der Gewerkschaftstag kritisierte außerdem die starke Einflussnahme der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten). Seine Forderung: Die KEF solle sich auf ihre eigentliche Aufgabe besinnen, die ausreichende Finanzierung der Sender sicherzustellen. Ihr Verhalten darf nicht die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie unterlaufen.

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