Informationsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden
DJV-NRW legt Verfassungsbeschwerde ein
Im Kampf für Informationsfreiheit zieht der DJV-NRW vors Bundesverfassungsgericht. Gemeinsam mit dem Landesverband Hamburg will man dort prüfen lassen, wann einmal durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährte Informationszugangsrechte durch weitere Gesetzgebungen wieder zurückgenommen werden dürfen.
Auslöser war die gerichtliche Unterstützung zweier Verbandsmitglieder durch den DJV durch mittlerweile mehrere Instanzen. Die Klage geht aber über den Einzelfall hinaus, ist für den DJV-NRW von grunsätzlicher Bedeutung.
“Wir Bürger sind der Staat. Und wir als Journalisten sorgen für gezielt aufbereitete Informationen für alle. Dazu gehört auch, dass wir an die entsprechenden Informationen kommen", erklärt der Landesvorsitzende Frank Stach die Gründe für das weitere Vorgehen. "Das Gesetz für die Informationsfreiheit sorgt dafür und wurde nach europäischen und internationalen Standards ausgerichtet. Aber immer wieder gibt es offenbar mächtige Gruppen, die mündigen Bürgern Informationen vorenthalten wollen. Das darf nicht sein und dafür gehen wir dann bis vor das Bundesverfassungsgericht.“
Bereits im Jahr 2011 hatten die beiden DJV-Mitglieder zur Förderung der deutschen Sportverbände recherchiert. Dabei stießen sie auf Widerstände bei der Herausgabe von Dokumenten nach dem IFG durch das Bundesministerium des Innern. Das Bundesverwaltungsgericht – das in dritter Instanz über die Klage entschied – führte dann Paragraph 96, Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung an, der im Juni 2013 geändert worden war. Darin wurde neu geregelt, dass Akten zur Prüfungs- und Beratungstätigkeit des Bundesrechnungshofs zurückgehalten werden dürfen.
Nachdem einige der gewünschten Dokumente in den Instanzen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht zur Verfügung gestellt wurden, hielt das Bundesministerium des Innern aufgrund der Urteils des Bundesverwaltungsgerichts dann im Weiteren einen Großteil der angeforderten Dokumente zurück.
Stefan Endter, Geschäftsführer des DJV Hamburg betont: „Im Interesse der Pressefreiheit und der Transparenz ist es dem Deutschen Journalisten-Verband ein wichtiges Anliegen zu klären, wie weit die Informationsfreiheit nach dem Grundgesetz reicht. Deshalb unterstützen wir das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gern.“
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt in Deutschland seit dem 01. Januar 2006. Bürger und Journalisten haben mit diesem Gesetz einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden. Eine Auskunft darf eingeholt werden, ohne dass ein öffentliches Interesse besteht.
Dazu ist auch folgender Artikel von Daniel Drepper erschienen, Link zum Artikel
Kontakt: Beate Krämer, Pressereferentin, 0211 233 99-200
Unsere vorangegangenen Pressemitteilungen zum Thema:
<link startseite info aktuell pressemitteilungen details article behoerden-duerfen-antraege-auf-akteneinsicht-nicht-willkuerlich-stueckeln.html>Wichtiges Urteil zu IFG-Verfahren, 17.07.2014
Informationsfreiheit-Schlappe für Ministerium, 20.10.2016
Mehr zum Informationsfreiheitsgesetz gibt es hier im Download