Mitglied werden
Login Logout Mitglied werden
Warenkorb

WDR-Gesetz

DJV-NRW spricht sich bei Anhörung im Landtag für starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus

24.11.2015

Der DJV-NRW hat sich am heutigen Dienstag, 24. November 2015, in einer Anhörung im Landtag zum WDR-Gesetz für ­einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen.Um seine wichtige Rolle in ­Gesellschaft und Demokratie erfüllen zu können, braucht der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine dauerhaft ausreichende Finanzierung. Das gilt auch für die strukturellen Veränderungen und Herausforderungen, denen die Sender aufgrund der Digitalisierung und der sich ändernden Mediennutzung ausgesetzt sind. Sie müssen rechtlich, finanziell und personell in die Lage versetzt werden, darauf zu reagieren.Das ist immer weniger der Fall: Die Sparmaßnahmen, die KEF und Politik dem WDR in den vergangenen Jahren auferlegt haben, sind unter anderem mit einem Abbau von 500 festen Stellen verbunden. Befristete Verträge werden nicht verlängert, viele arbeitnehmerähnlich Beschäftigte erhalten Beendigungsmitteilungen, Honorare werden gekürzt, Aufträge gehen zurück.Zugleich hat der DJV-NRW in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass auch die Privatsender als zweite Säule im dualen Rundfunksystem eine wichtige Funktion für die Medienvielfalt haben. Die gesetzlichen Regelungen für das WDR-Gesetz müssen daher so ausgestaltet sein, dass sie den privaten Rundfunk – und das heißt in NRW insbesondere den Lokalfunk – nicht in seiner Wettbewerbsfähigkeit beschränken.Sowohl der WDR wie die Privatsender sind wichtige Arbeitgeber für Journalistinnen und Journalisten in NRW. Die Mediengesetz­gebung muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass diese Arbeitsplätze erhalten bleiben.Wie sich der DJV-NRW zu einzelnen Punkt im Entwurf zur Novelle des WDR-Gesetzes positioniert, haben Landesvorsitzender Frank Stach und Landesgeschäftsführerin Anja Zimmer im Landtag dar­gelegt. Wichtige Punkte der Stellungnahme sind:
>> Die Beteiligung des WDR bei radio NRW: Mittelfristig wäre es aus Sicht des DJV-NRW wünschenswert, wenn der WDR diese Beteiligung aufgeben würde.>> Die Zusammenarbeit mit Dritten: Bei der Chancen und Risiken fein austariert werden müssen. Unbedingt sichergestellt werden muss, dass keine Eingriffe in die journalistische Freiheit erfolgen.>> Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Hier kann sich der DJV-NRW maßvolle Reduzierung auf 60 Minuten und eine Welle (analog des NDR-Modells) vorstellen. Dies allerdings nur, wenn die Einnahmeverluste vollständig und auf Dauer kompensiert werden.>> Minderheitenschutz im Personalrat: Der DJV-NRW setzt sich dafür ein, dass alle Beschäftigten im Personalrat gleichermaßen vertreten sind.>> Verbesserung der Beteiligungsrechte für freie Mitarbeiter: Da viele weitreichende Veränderungen im WDR besonders die freien Journalisten treffen, spricht sich der DJV-NRW für eine Verbesserung ihrer Beteiligungsrechte aus.>> Letztentscheidungsrecht des Intendanten: Der DJV-NRW sieht dieses Recht eher beim Rundfunk- oder Verwaltungsrat, um eine effektive Mitbestimmung zu gewährleisten.

Online-Meldungen Medienszene