Medienschaffende in der finanziellen Krise
DJV setzt auf zügige Umsetzung der NRW-Soforthilfe 2020
Frei beschäftigte Journalist*innen können ab heute, 27. März, online auf der Seite des NRW-Wirtschaftsministeriums einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Das Land NRW wird nun Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen, die durch die weiter andauernde Corona-Pandemie zunehmend in berufliche Schwierigkeiten geraten, finanziell unterstützen. Dafür hat die Landesregierung beschlossen, das Soforthilfeprogramm des Bundes 1:1 an die Zielgruppe weiter zu verteilen.
Der DJV-NRW begrüßt ausdrücklich, dass durch diese Soforthilfe der Weg für finanzielle Unterstützung nun auch für freie Journalist*innen freigemacht wird. Der Verband fordert die Landesregierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass die unterstützenden Gelder nicht nur unkompliziert zu beantragen sind, sondern Bewilligungen und Mittelfluss zügig innerhalb weniger Wochen umgesetzt werden. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, muss nachgelegt werden.
Gefördert werden selbständige Medienschaffende, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbständige tätig sind, ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben. Zu klären ist aus Sicht des DJV-NRW noch, wie mit nebenberuflichen Freien umzugehen ist. Diese scheinen hier durchs Raster zu fallen. Zur Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen, zum Beispiel für laufende Betriebskosten wie Miete oder den Erhalt von Arbeitsplätzen, sind Förderungen in der Höhe von 9000 Euro (für antragsberechtigte Solo-Selbständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten) bis zu 25.000 Euro (Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten ) möglich.
Beantragt werden kann die Unterstützung ausschließlich online (https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020). Voraussetzung ist, dass bei den antragstellenden Journalist*innen mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind, sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt oder der Umsatz durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurde oder die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass).
Die NRW-Soforthilfe 2020 ist mit dem Programm für Künstlerinnen und Künstler des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft kombinierbar. Die Förderung von Medienschaffenden ist in diesem Topf nicht vorgesehen.
Der DJV-NRW kritisiert dahingehend, dass für Medienschaffende noch keine zusätzlichen existenzsichernden Töpfe eingerichtet wurden. Wer die Zukunft für lokalen Journalismus sichern will, darf die Kolleg*innen jetzt nicht im Regen stehen lassen. Um die Medienlandschaft vor einem Kollaps zu bewahren, bedarf es eines ganzen Kanons unterstützender Maßnahmen.
Ausdrücklich weist der DJV darauf hin, dass es sich dabei um ausreichend dimensionierte Hilfen handeln muss. Es gibt ca. 10.000 freie Journalist*innen in NRW. Der DJV schätzt, dass bedingt durch die Corona-Krise 25% der Freien gar kein Einkommen mehr haben. Weitere 25% haben schätzungsweise 50% ihres Einkommens verloren. Weitere 25% verlieren ein Drittel ihres Einkommens. Neben den Betriebskosten müssen hier auch andere existenzgefährdende Kosten in den Blick genommen werden.
Ihren Antrag zur Unterstützung aus dem Soforthilfeprogramm 2020 können Sie hier stellen: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020Wichtige Informationen und Tipps für Journalist*innen sowie die Forderungen des DJV in der Corona-Krise finden Sie unter djv-nrw.de/corona. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unseren Geschäftsführer Volkmar Kah, volkmar.kah@djv-nrw.de.