Honorare für Bildjournalisten
DJV stimmt für Vergütungsregeln Bild
DJV und dju in ver.di legen keinen Widerspruch gegen das Schlichtungsergebnis zu den Gemeinsamen Vergütungsregeln für Zeitungsfotos ein. Das teilten die beiden Gewerkschaften am 22. April gemeinsam dem Schlichter Ferdinand Melichar mit, nachdem der DJV-Gesamtvorstand bei seiner Sitzung in Fulda zugestimmt hat, das Ergebnis mitzutragen. Der DJV-NRW blieb bis zum Schluss bei der Ablehnung des Schlichterspruchs, wie es auch der Landesgewerkschaftstag am Wochenende beschlossen hatte.
In Gesprächen und Diskussionen hatten sich die Bildjournalisten in NRW in den Wochen zuvor mehrheitlich gegen die geringen Honorare und die Staffelung nach Abbildungsgröße ausgesprochen, die der Schlichterspruch vorschlug (s.a. "Vergütungsregeln Bild: Diskussion zum Für und Wider"). Auch der Landesvorstand hatte sich früh entsprechend positioniert. Aus seiner Sicht wecken vor allem die Erfahrungen mit den Vergütungsregeln Text Bedenken. Danach ist nicht zu erwarten, dass Tageszeitungs-Verlage überhaupt willens sind, die von ihnen unterzeichneten Vereinbarungen einzuhalten. Darüber hinaus haben nur 86 von insgesamt knapp 300 Tageszeitungen ihrem Verband ein Verhandlungsmandat erteilt.
Auf der Gesamtvorstandssitzung in Fulda war der DJV-NRW mit seinen Argumenten und Bedenken nicht allein. Fünf weitere Landesverbände stimmten zusammen mit NRW gegen die Annahme des Schlichterspruchs. Für die anderen stimmberechtigten Mitglieder im Bundesgesamtvorstand überwog die Überzeugung, dass damit viele Bildjournalisten an Tageszeitungen künftig besser gestellt sein werden. Zudem hegen die zustimmenden Landesverbände die Hoffnung, den Preisverfall in der Branche aufzuhalten und eine belastbare Regelung zu haben, falls das vom DJV geforderte Verbandsklagerecht in der nächsten Legislaturperiode tatsächlich kommen sollte.
Der Schlichterspruch war notwendig, weil sich Gewerkschaften und Zeitungsverlage in neunjährigen Verhandlungen nicht auf angemessene Honorarhöhen einigen konnten: Die Vorstellungen lagen viel zu weit auseinander.
„Wir halten nach wie vor nur deutlich höhere Honorarsätze für angemessen“, erklärte Frank Stach, der frisch gewählte Landesvorsitzende des DJV-NRW, am Rande der Gesamtvorstandssitzung in Fulda, „aber wir werden das Ergebnis nun natürlich mittragen. Wie schon bei den Vergütungsregeln für Texthonorare wird der DJV-NRW die freien Kolleginnen und Kollegen mit ganzer Kraft dabei unterstützen, wenn sie bei den Tageszeitungsverlagen einfordern, was ihnen rechtlich zusteht.“
Die Vergütungsregeln sehen ab 1. Mai für Fotos in Tageszeitungen Mindesthonorare für die Veröffentlichung vor, die von den Verlagen nicht unterschritten werden dürfen. Nach dem Schlichterspruch reicht die Spanne der Honorare dabei von 19,50 Euro bis 75,50 Euro im Erstdruckrecht und von 14,50 Euro bis 56 Euro beim Zweitdruck. Die genaue Mindesthöhe des Honorars hängt sowohl von der Auflage der Zeitung als auch von der veröffentlichten Größe des Fotos ab.