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Altersversorgung für ARD-Journalisten gesichert

DJV, ver.di und DOV erzielen Verhandlungsergebnis mit den ARD-Anstalten

31.07.2017

Nach langwierigen Verhandlungen mit den ARD-Anstalten haben der Deutsche Journalisten-Verband, ver.di und die DOV jetzt ein Verhandlungsergebnis zur Altersversorgung der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erzielt. Der DJV hat in den Verhandlungen seine wichtigsten Ziele erreicht: Die Rentenansprüche nach den bisherigen Tarifverträgen folgen weiterhin der Gehaltsentwicklung in den Sendern. Die Betriebsrenten sollen mit einem Abschlag von maximal einem Prozentpunkt grundsätzlich steigen wie die Gehälter. Damit soll ein dauerhaftes Absinken unter die Teuerungsrate ausgeschlossen werden. In die Altersversorgungsregeln der ARD werden nun auch die Angestellten eingebunden, die seit dem 1. Januar 2017 eingestellt wurden. Auch befristet beschäftigte Angestellte können zukünftig Altersversorgungsansprüche erwerben. Die betriebliche Altersversorgung wird durch Beiträge der Sender aufgebaut, die sich am jeweiligen Gehalt orientieren. Die Höhe der Versorgungsbeiträge liegt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung bei 7,38 Prozent. Über diesen Beitragssatz hinaus werden ab dieser Grenze von den Sendern weitere 3,35 Prozent gezahlt.Schließlich ist es künftig möglich, ohne erhebliche Verluste vorzeitig in den Ruhestand zu wechseln. Bisher waren die Abschläge in solchen Fällen deutlich höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Gewerkschaften und die ARD-Anstalten sehen im neuen Tarifvertrag eine lange Laufzeit vor, damit für alle Betroffenen Planungssicherheit geschaffen und das Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden.„Das Verhandlungsergebnis stellt die Altersversorgung unserer Kolleginnen und Kollegen bei den ARD-Anstalten wieder auf ein sicheres und verlässliches Fundament“, wertet DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall das Resultat der Verhandlungen. Er appelliert an die Deutsche Welle, dem Verhandlungsergebnis ebenfalls uneingeschränkt zuzustimmen, damit der Tarifvertrag in Kraft treten kann.

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