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Außergerichtliche Einigung

Drittsendezeiten bei RTL jetzt bestandskräftig

14.05.2015

Die Sendungen Stern TV, Spiegel TV Magazin und 10 vor 11 aus dem Hause dctp können weiter bei RTL gesendet werden. Die Niedersächsische Landesanstalt für Medien (NLM) hat im Mai bekanntgegeben, dass die Lizenzvergabe für die sogenannten Drittsendezeiten bei RTL jetzt bestandskräftig ist: Danach haben die Produktionsfirmen Focus TV und Hanni Banni ihre Klagen beim Verwaltungsgericht Hannover nach außergerichtlichen Einigungen zurückgenommen. Wegen eines Formfehlers bei der Vergabe im Juni 2013 hatte ein Gericht die bestehende Lizenzierung zu Sendezeiten für unabhängige Dritte gekippt, so dass die Sendungen der Produktionsfirma dctp aus dem RTL-Programm geflogen waren.  Sie wurden wieder aufgenommen, nachdem die NLM die Entscheidung über die Vergabe der Drittsendezeiten an dctp im Juli 2014 erneuert hatte. Über die Vergabe wäre nun in nächster Instanz verhandelt worden, wenn man sich nicht außergerichtlich geeinigt hätte.
Wegen eines Marktanteils von mehr als zehn Prozent ist RTL medienrechtlich verpflichtet, Sendeplätze für Drittanbieter in den landesweiten Hauptprogrammen sowie in den Regionalfenstern am Vorabend einzuräumen.

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