Deutsche Welle
Einigung im Tarifstreit
Nach monatelangen Verhandlungen konnte bei der Deutschen Welle (DW) der Tarifstreit am 29. Juni beendet werden. Unter Verhandlungsführung des DJV wurden die letzten Stolpersteine der Tarifrunde ausgeräumt. Gewerkschaften und Deutsche Welle einigten sich auf einen Tarifvertrag auf ARD-Niveau. Für festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Gehaltsstufen gibt es einen Sockelbetrag von 15 Euro und darauf aufsetzend eine lineare Steigerung der Gehälter um 2,0 Prozent rückwirkend ab 1. Dezember 2011 sowie eine weitere lineare Erhöhung der Gehälter um 2,0 Prozent zum 1. Dezember 2012. In der Vergütungsgruppe 5 wird das Urlaubgeld auf 350 Euro abgehoben. Diese Regelung gilt auch für Auszubildende, Volontäre und Versorgungsempfänger, die Sockelerhöhung wird linear umgerechnet. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt 24 Monate, er endet damit am 30. November 2013. Zum Januar 2012 hatte die DW die Gehälter bereits einseitig um 2,0 Prozent erhöht. Die fehlenden Gelder werden nachträglich ausbezahlt.Auch die Altersversorgung - die eine Einigung beim Gehalt bislang verzögerte - wurde teilweise neu geregelt. Die Regelarbeitszeit bei der DW beträgt nun entsprechend der gesetzlichen Regelung 67 Jahre. Bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Rente beträgt der Abschlag auf die Betriebsrente maximal 12,5 Prozent. Die Voraussetzungen für die Versorgung der ehemaligen RIAS-Mitarbeiter, des Presseversorgungswerks und der Witwenrente wurden verbessert. Auch für die Freien gibt es einen neuen Tarifvertrag: Danach werden die Mindesthonorare rückwirkend zum 1.2.2012 um 2,2 Prozent angehoben. Zum 1. Oktober 2012 steigen die Mindesthonorare erneut um 2,1 Prozent. Wie in der Vergangenheit war die Deutsche Welle nicht bereit, die tatsächlich
gezahlten Honorare oberhalb der Mindesthonorare anzuheben. Zum Ausgleich wurde die Einmalzahlung in Höhe von 1,5 Prozent des Jahreseinkommens von 2011 vereinbart - maximal 400 Euro pro Person. Die Einmalzahlung wird im Oktober 2012 ausbezahlt.Damit Freie von dieser Regelung profitieren, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es muss ein arbeitnehmerähnlicher Status vorliegen (Honorarrahmenvertrag).
- Im Jahr 2011 müssen sie mindestens 72 Tage gearbeitet haben.
- Bis zum Stichtag 1. Oktober 2012 müssen sie 42 Tage gearbeitet haben.
Für Rückfragen stehen die DJV-Kolleginnen und Kollegen in der DW in Bonn und Berlin unter djv[at]dw-world.de gerne zur Verfügung.