Gemeinsame Vergütungsregeln
Erneuter Erfolg für freie Journalisten vor Gericht
Und schon wieder ein Erfolg für die Gemeinsamen Vergütungsregeln, die freien Journalisten an Tageszeitungen gezahlt werden müssen: Dieses Mal hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Bedeutung des 2010 gemeinsam mit den Verlegern vereinbarten Regelwerks bekräftigt (Az. 6 U 115/13).Die Richter wiesen jetzt die Berufung des Verlags der Pforzheimer Zeitung gegen ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom August 2013 zurück. In der Vorinstanz war die Zeitung verurteilt worden, einem freien Journalisten fast 47.200 Euro Honorar zuzüglich Zinsen nachträglich zu zahlen. Dabei handelte es sich um die Differenz zwischen den tatsächlich geleisteten Honorarzahlungen und den Sätzen, die dem Journalisten nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln zustanden. In der Urteilsbegründung bestätigte das Landgericht ausdrücklich die Angemessenheit der Honorarsätze, die die Vergütungsregeln vorschreiben.Ähnliche Entscheidungen hat es in NRW bereits 2013 gegeben: Im Juli sprach das Landgericht Köln zwei freien, vom DJV-NRW unterstützten Journalisten deutlich mehr Honorar zu, als der Bonner General-Anzeiger ihnen über vier Jahre lang gezahlt hatte (siehe unsere Meldung vom 24.7.2013). Ebenso wie das Kölner Gericht vertritt nun auch das OLG Karlsruhe die Auffassung, dass Ansprüche nicht nur für die Zeit nach dem Inkrafttreten der Gemeinsamen Vergütungsregen, sondern auch für davor liegende Zeiträume in Betracht kommen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.Nach dem aktuellen OLG-Urteil empfiehlt der DJV nun erneut allen Zeitungsverlagen, ihren Widerstand gegen die Umsetzung der Gemeinsamen Vergütungsregeln endlich aufzugeben.Zur kompletten Pressemeldung des DJV-Bundesverbands