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TV-Produktionsfirmen

Faire Arbeitsbedingungen für Beschäftigte

27.10.2015

Journalisten, Kameraleute und technisches Personal bei Fernsehproduktionsfirmen haben Anspruch auf ordentliche Arbeitsbedingungen. Dazu gehören auch die angemessene Bezahlung und eine berufliche Planungssicherheit. Darauf hat der DJV hingewiesen und die Geschäftsführungen dieser Unternehmen aufgefordert, mit ihren Mitarbeitern faire Arbeitsverträge abzuschließen.

TV-Produktionsfirmen knüpfen Verträge häufig an eine einzelne Talkshow oder Unterhaltungssendung. Wird das entsprechende Projekt eingestellt, stehen die betroffenen Beschäftigten auf der Straße - sei es, weil sie gekündigt werden oder weil die befristeten Verträge nicht verlängert werden.

Anlass zur Mahnung des DJV war die anstehende Einstellung der Talkshow von Günther Jauch Ende November. Die zuständige Produktionsfirma i&u TV betonte jedoch, dass die Verträge der betroffenen 16 festangestellten Mitarbeiter sowieso bis Ende 2015 befristet waren. Einige von ihnen hätten ab Januar bereits einen neuen Arbeitsplatz. Die meisten der insgesamt rund 80 Mitarbeiter, die für den Sonntagabend-Talk arbeiteten, seien bei Unternehmen und Dienstleistern angestellt, die von i&uTV beauftragt würden.

Etwas anders gelagert war der Fall bei der Produktionsfirma Brainpool: Sie hatte rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gekündigt, nachdem Stefan Raab im sommer seinen Rückzug zum Jahresende angekündigt hatte. Viele der Gekündigten wehren sich derzeit juristisch gegen den Rausschmiss.

Der DJV ermuntert seine Mitglieder in Produktionsfirmen, entsprechende Kündigungen nicht einfach zu akzeptieren, sondern sich juristisch beraten zu lassen und ggf. eine gerichtliche Klärung zu suchen. Auch bei Befristungen lohnt sich eine Prüfung - sie sind häufiger anfechtbar, als man denkt. Gerade in Nordrhein-Westfalen sitzen viele Produktionsfirmen, deren festen und freien Mitarbeitern der DJV-NRW gerne zur Seite steht.

[Diese Meldung wurde gegenüber der ursprünglichen Fassung bearbeitet.]

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