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Onlinemedien

Forenredakteur muss in Beugehaft

06.05.2013

Journalist oder nicht? Das ist letztlich die Frage, die sich im Fall des Forenredakteurs Rasmus Meyer stellt. Weil der den Namen eines Forenkommentators nicht preisgeben will, muss er für fünf Tage in Beugehaft. Das entschied jetzt das Landgericht Duisburg. Es verwarf damit Meyers Beschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Duisburg. Meyer hatte argumentiert, dass Forenredakteuren ähnlich wie Journalisten das Privileg des Zeugnisverweigerungsrechtes zustehe. Das verneinte das Gericht.

Der 33-jährige Duisburger betreut ein Klinikbewertungsportal, in dem ein User unter Pseudonym eine abfällig eine Ärztin geurteilt hatte. Diesen Beitrag hatte Meyer gelöscht, er weigerte sich aber den Klarnamen des Kommentierenden preiszugeben. Das wäre ihm möglich, weil die Nutzer sich in dem Portal mit ihren Namen registrieren müssen. Meyer hat in diesem Fall auch Verfassungsbeschwerde erhoben.

Der DJV hatte bereits im Februar gefordert, kritische Beiträge von Usern nicht mit der Keule des Strafrechts  zu ahnden. Schmähungen und Beleidigungen seien tabu, die Meinungsfreiheit müsse dagegen in vollem Umfang auch in Internetforen und -portalen gelten.
 
Die Akzeptanz vieler Online-Medien hänge stark von der Interaktivität zwischen Redaktion und Usern ab, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken damals. Dies sei gefährdet, wenn Autoren kritischer Postings befürchten müssen, dass ihre Kontaktdaten bei der Staatsanwaltschaft landeten.

Zu einem Beitrag auf DerWesten.de

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