Gemeinsame Vergütungsregeln
Freie Journalisten sollten klagen
Der DJV hat die freien Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen ermuntert, ihre Ansprüche gegenüber den Verlagen im Zweifel auch gerichtlich durchzusetzen. Mehrere Gerichtsurteile aus den letzten Monaten sind zugunsten der Freien ausgefallen. „Die Gerichte haben die Angemessenheit der Honorare in den Gemeinsamen Vergütungsregeln bestätigt und den klagenden Kollegen Nachzahlungen in fünfstelliger Höhe zugesprochen“, stellte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall fest.Zuletzt wurde die Funke-Redaktionsgesellschaft NRW GmbH, ein Unternehmen der Funke-Mediengruppe, verurteilt, einem freien Mitarbeiter rund 80.000 Euro nachzuzahlen. Von weiteren Urteilen waren der Bonner General-Anzeiger und die Stuttgarter Nachrichten betroffen.„Es ist bedauerlich, dass nach wie vor manche Zeitungsverlage mit zum Teil absurden Argumenten versuchen, Zahlungen nach den Vergütungsregeln zu verweigern. Immerhin hat ihr Branchenverband BDZV mit dem DJV diese Regeln ausgehandelt“, kritisierte Überall. „Wir sehen in den Richtersprüchen ein Signal an unsere Kollegen, dass es sich lohnt, für seine Rechte zu kämpfen.“ Der DJV unterstütze seine Mitglieder bei den juristischen Auseinandersetzungen.Die negativen Erfahrungen mit den Vergütungsregeln habe das Bundesjustizministerium bei seinem Reformentwurf zum Urhebervertragsrecht berücksichtigt und deshalb Auskunftsrechte, ein Verbandsklagerecht und andere Durchsetzungsmöglichkeiten vorgesehen.Überall: „Wenn dem Staat und der Gesellschaft die Urheber wichtig sind, müssen sie ihre Rechte auch durchsetzen können und von der Last der individuellen Rechtsstreitigkeiten befreit werden.“ Es sei für die Freien unverzichtbar, dass der Gesetzentwurf des Justizministers nicht im Gesetzgebungsverfahren verwässert werde.