Kostenpflichtige Online-Archive
Freie Journalistin erstreitet Schadenersatz für ungenehmigte Nutzung
Wenn Zeitungsverlage Texte von freien Journalisten in entgeltpflichtige Online-Archive einstellen, müssen sie dies mit einem gesonderten Honore vergüten. Dabei können bis zu 110 Euro pro Zeitungsartikel für einen Zeitraum von drei Jahren fällig werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (OLG Düsseldorf Urteil vom 19.11.2013 Az I 20 U 187 / 12).
Als Schadensersatz für ungenehmigte Nutzung muss das Handelsblatt einer freien Journalistin nun 6.600 Euro zahlen. Die Wirtschaftszeitung hatte Beiträge aus den Jahren 2001 bis 2004 in ein Online-Archiv eingestellt, das erst 2005 startete. Abonnenten der Zeitung konnten kostenlos auf die Texte im Archiv zugreifen, für andere Personen oder Firmen war der Zugang kostenpflichtig.
Vertreten wurde der Fall von einem Schwesterverbandes des DJV-NRW, dem Bayerischen Journalisten-Verband (BJV). Eine Revision wurde nicht zugelassen, weil die Grundsatzfragen in Sachen Urheberrecht vom Bundesgerichtshof bereits ausgiebig geklärt worden seien, so das Gericht.
In einem Blog-Betrrag erläutert DJV-Freienreferent Michael Hirschler die grundsätzliche Bedeutung des Urteils. Dazu gehört, dass die Einstellung von Zeitungsbeiträgen in ein Onlinearchiv eine gesonderte Nutzungsart ist, die vom Vertragszweck nicht gedeckt ist. Ein Archiv habe eine andere Funktion als eine Zeitung, das Einstellen dort sei „grundsätzlich“ etwas anderes als die Veröffentlichung von aktuellen Berichten.
Das Urteil kann allerdings nicht auf Fälle übertragen werden, in denen Beiträge von freien Journalisten in kostenlos zugänglichen Online-Archiven zu finden sind, soweit Archive diese nur den Verlag selbst oder den persönlichen Gebrauch durch Dritte autorisieren.
Die ausführlichen Erläuterungen zum Urteil sind hier auf den Seiten des Bundesverbands nachzulesen.