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Verhandlung vor dem Dortmunder Landgericht

Gericht verbietet Mobiltelefone – erfolgreich Beschwerde eingelegt

24.01.2022

Keine Fotos, kein Kontakt zur Redaktion: Bei einer Verhandlung vor dem Dortmunder Landgericht durften Pressevertreter keine Mobiltelefone mit in den Verhandlungsraum nehmen. Die Geräte wurden vor Verhandlungsbeginn eingesammelt. Für den DJV-NRW ist dies nicht mit der Pressefreiheit vereinbar. Mit Hilfe des DJV-NRW haben zwei Journalisten Beschwerde gegen dieses Vorgehen eingelegt – mit Erfolg.

Gleich mehrere Angeklagte müssen sich derzeit vor dem Dortmunder Landgericht wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten. Aufgrund der Vielzahl der Beteiligten wird nicht im Landgericht Dortmund verhandelt, sondern im Freizeitzentrum West, kurz FZW, eigentlich ein Ort für Disko- und Konzertveranstaltungen. Pressevertreter:innen mussten sich vorab akkreditieren. Darunter auch zwei Journalisten, die nun mit Hilfe des DJV-NRW gegen eine Anweisung des Gerichts vorgehen. Beim jüngsten Termin am 10. Januar mussten die beiden ihre Mobiltelefone abgeben. Damit war ihnen die Möglichkeit genommen, zu den zulässigen Zeiten vor und nach der Verhandlung, Bilder für die Berichterstattung anzufertigen. Der Vorsitzende der Kammer hatte verfügt, dass die Mitnahme von internetfähigen Mobiltelefonen untersagt und die Geräte vor Eintritt in den Sitzungssaal abzugeben seien. Die Anweisung gab es jedoch nur mündlich, eine schriftliche Anordnung, aus der eine Begründung für das Vorgehen ersichtlich wird, fehlte. Für den DJV-NRW ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Pressefreiheit. Denn: Das Fotografieren mit Handys war dadurch nicht mehr möglich, Journalist:innen mit großen Kameras konnten jedoch weiterhin Aufnahmen für die Bildberichterstattung anfertigen. Zudem war die Kommunikation mit der Redaktion durch das Einkassieren der Handys nachhaltig gestört bzw. erschwert: Um in den Sitzungspausen mit der Redaktion Kontakt aufzunehmen, musste das Mobiltelefon beim zuständigen Justizwachtmeister „ausgelöst“ werden und vor Betreten des Saales wieder abgegeben werden Dies ist in den – mitunter kurzen – Sitzungspausen nicht immer einfach möglich. Seitenaspekt: Die Angeklagten ihrerseits durften ihre Mobiltelefone behalten und zumindest ein Angeklagter fotografierte nach Angaben von Anwesenden damit im Sitzungssaal.

Da die beiden Journalisten auch am kommenden Verhandlungstag, 31. Januar, an der Sitzung teilnehmen und dabei auch (im zulässigen Rahmen) Lichtbilder anfertigen wollen, wurde Beschwerde gegen die Verfügung eingereicht. Mit Erfolg, wie sich am Montag, 24. Januar zeigte: Das Landgericht hat auf die Beschwerde reagiert und die „sitzungspolizeiliche Anordnung, wonach die Mitnahme eines Mobiltelefons in den Sitzungssaal generell untersagt wird“ aufgehoben.

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