Infoveranstaltung
Hilft der Pressekodex als Richtschnur?
Eine Infoveranstaltung des Journalistenverbandes Ostwestfalen-Lippe am 19. September in Bielefeld beschäftigt sich mit wichtigen journalistischen Fragen: Welche Fotos dürfen Journalisten nach einem Terroranschlag veröffentlichen? Dürfen Opfer nach einem Amoklauf gezeigt werden? Sollte die Nationalität eines Täters genannt werden? Der Pressekodex hat hierzu Regeln aufgestellt, die in den vergangenen Monaten immer wieder gefragt waren.Die Regeln des Pressekodex sind aber auch vermehrt hinterfragt worden. So ist etwa die Sächsische Zeitung dazu übergegangen, entgegen des Kodex grundsätzlich die Nationalität von Straftätern zu nennen - auch von deutschen. Nach Terroranschlägen wurden Bilder gedruckt, die an ethische Grenzen stießen.Wie kann der Pressekodex im journalistischen Alltag helfen, sich richtig zu entscheiden? Wie können Journalistinnen und Journalisten die richtige Strategie finden und vertreten? Erläutern wird dies am Montag, 19. September, Sigrun Müller-Gerbes. Sie arbeitet in der Politikredaktion der Neuen Westfälischen und ist Mitglied im Deutschen Presserat. Sie entscheidet darüber mit, welche Veröffentlichungen aus Sicht des Gremiums akzeptabel sind und welche nicht. Ab 19 Uhr wird sie in der der "Bar Celona" in Bielefeld (ehemaliger Schlosshof, Schlosshofstr. 73a, 1. Etage) Beispiele aufzeigen, Fragen zum Pressekodex beantworten und diskutieren. Für die Planung freut sich der Journalistenverband Ostwestfalen-Lippe über eine Anmeldung per Mail an owl@djv-nrw.de.