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Geschäftsgeheimnisse

Ja zum geänderten Gesetzesentwurf

21.03.2019

Berlin, 21.03.2019 – Der Deutsche Journalisten-Verband fordert den Deutschen Bundestag auf, dem geänderten Gesetzentwurf zu Geschäftsgeheimnissen zuzustimmen. Das Parlament wird sich am morgigen Freitag in zweiter und dritter Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen, der zuletzt im Rechtsausschuss deutliche Änderungen erfahren hat. „Ich freue mich, dass der Rechtsausschuss die vom DJV vorgebrachten Bedenken berücksichtigt hat“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „In dieser Form sollte das Regelwerk angenommen werden.“Der DJV hatte zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens kritisiert, dass der Quellenschutz durch den beabsichtigten Schutz der Geschäftsgeheimnisse  gefährdet werde. Ausnahmen seien nur als „Rechtfertigungsgrund“ und nicht als Ausnahmetatbestand für Journalisten vorgesehen gewesen. Das hätte in der Folge bedeutet, dass Berichterstatter vor Gericht hätten darlegen müssen, warum sie gegen ein Geschäftsgeheimnis verstoßen haben. Als mögliche Rechtsverletzer hätten sie zudem Auskunft über ihre Informanten geben müssen. Überall: „Das hätte die journalistische Arbeit unmöglich gemacht.“

Die von der Koalition nun vorgelegte aktuelle Gesetzesfassung nehme Berichterstattungszwecke vom Schutz der Geschäftsgeheimnisse aus.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13 Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

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