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Knebelverträge

Kritik des DJV an Akkreditierungsbestimmungen für Konzerte von Helene Fischer

28.05.2015

Der DJV kritisiert die Akkreditierungsbestimmungen für Bildjournalisten, die Fotos von Helene Fischer auf ihrer gerade begonnenen Deutschland-Tournee machen wollen. Die von der Konzertagentur Semmel Concerts Entertainment verlangten Konditionen machen aus den Vereinbarungen Knebelverträge.So wird von den Bildjournalisten erwartet, dass die Fotos nur in dem Medium erscheinen, das der Konzertagentur bei der Akkreditierung genannt wird bzw. werden muss. „Jegliche Weitergabe der Produktion an Dritte, auch an andere Redaktionen etc., ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung“ nicht gestattet, heißt es in dem Papier, das dem DJV vorliegt. Und weiter: „Die Produktion darf nur in Medien verwendet werden, die ausschließlich der regionalen Berichterstattung Rechnung tragen und auch nur regional Verbreitung finden – bei Internetveröffentlichungen nur in Regionalrubriken.“DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken bezeichnete das von der Agentur verwendete Vertragsmuster als „inakzeptablen Eingriff in die Pressefreiheit“. Es stehe der Konzertagentur nicht zu, Bildjournalisten die Medien vorzuschreiben, in denen sie ihre Pressebilder verbreiten dürften, kritisierte er, und forderte die Agentur auf, Bildjournalisten ohne Vorbedingungen zu den Konzerten von Helene Fischer zu akkreditieren. Andernfalls sollten die Fotografen auf die Berichterstattung verzichten.

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