Mitglied werden
Login Logout Mitglied werden
Warenkorb

Affront gegen die Freien Text- und Bildjournalisten

Kündigung der Gemeinsamen Vergütungsregeln von Arbeitgeberseite

28.02.2017

Der BDZV hat heute, 28.2.2017, die Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Text- und Bildjournalisten an Tageszeitungen gekündigt - quasi in letzter Minute.Der Deutsche Journalisten-Verband sieht darin einen „Affront gegen die Freien“. Als Grund für die Kündigung geben die Zeitungsverleger das am 1. März in Kraft tretende Urhebervertragsrecht an. Das darin vorgesehene Verbandsklagerecht, mit dem der DJV die Einhaltung der Vergütungsregeln für seine Mitglieder gerichtlich erzwingen kann, sei den Verlegern ein Dorn im Auge. Das erfuhr der DJV aus BDZV-Kreisen. Bislang konnten nur die Betroffenen selbst die Durchsetzung ihrer Honorare erzwingen - der DJV-NRW hat viele Mitglieder dabei erfolgreich unterstützt. DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall kritisiert die Kündigung der Vergütungsregeln: „Die Kündigung kurz vor Toresschluss wirkt wie eine Panikattacke der Zeitungsverleger.“ So gehe man unter seriösen Verhandlungspartnern nicht miteinander um.

Der DJV weist in dem Zusammenhang die freien Journalistinnen und Journalisten darauf hin, dass die Honorare auch künftig angemessen sein müssten. Diesen Maßstab haben mehrere Gerichte festgeschrieben. Außerdem ist er ein zwingender gesetzlicher Anspruch. Bei Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des DJV-NRW.

Online-Meldungen