Stellungnahme
Kündigungen wegen privater Social Media Posts in der Deutschen Welle
Was darf ich noch auf meine privaten Social Media Accounts schreiben? Diese Frage stellen sich viele Mitarbeiter:innen der Deutschen Welle, nachdem erste Kündigungen wegen privater Social Media Posts durch den Sender ausgesprochen wurden.
Hintergrund ist ein Prüfungsbericht zu den Antisemitismus-Vorwürfen, die Ende November unter der Überschrift „Ein Sender schaut weg“ in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht wurden. Eine unabhängige Expertenkommission prüfte die Vorwürfe und kam Anfang Februar zu dem Ergebnis, dass in fünf untersuchten Fällen DW-Mitarbeitende antisemitische Inhalte privat auf Social Media Kanälen verbreitet hatten. Die fünf Mitarbeitenden wurden zunächst suspendiert, nun sind erste Kündigungen erfolgt. Gegen weitere acht DW-Mitarbeitende laufen interne Untersuchungen.
Als weitere Maßnahme hat die DW ein 10-Punkte-Programm beschlossen. Ein Punkt ist eine klare Antisemitismus-Definition, die den Mitarbeitenden vermittelt werden und verpflichtend sein soll.
„Das begrüßen wir“, sagt die Vorsitzende der DJV-Betriebsgruppe der DW in Bonn, Helle Jeppesen. „Wir haben im Haus mehr als 30 Sprachprogramme und es ist ganz klar, dass wenn ich aus Ramallah, Beirut oder Kampala komme, habe ich ein anderes Verständnis von Antisemitismus, als wenn ich in Deutschland aufgewachsen bin.“ Deshalb seien klare Definitionen für das DW-Programm unerlässlich.
Allerdings, so Jeppesen, sei bedenklich, wenn auch die privaten Social Media Posts überprüft würden. „Wenn ich privat poste, kann ich selbstverständlich dafür zur Verantwortung gezogen werden, wenn ich damit jemanden beleidige oder mich gar strafbar mache. Doch das kann nicht Sache des Arbeitgebers sein.“ Sie verweist auf die neue Dienstanweisung beim WDR, wo man aktuell bewusst auf eine Regelung zu den privaten und persönlichen Accounts der Beschäftigten verzichtet habe.
„Wenn private Accounts der Mitarbeitenden kontrolliert und geprüft werden, dann ist das eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Es darf nicht sein, dass Mitarbeitenden mit der Unterschrift auf einem Arbeits- oder Honorarvertrag bei der DW das Recht auf eine eigene Meinung gleich abgeben.“
Der örtliche Personalratsvorsitzende Daniel Scheschkewitz (DJV) fügt hinzu. „Solche Background Checks wären mitbestimmungspflichtig und betreffen die Ordnung in der Dienststelle. Das sollten wir uns gut überlegen denn es wäre auch arbeitsrechtlich problematisch.“
Rückfragen: Marie Kirschstein, Referat für Kommunikation und Marketing, marie.kirschstein@djv-nrw.de, Tel: 0211/23399-200