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Urteil zu Gunsten von DJV und ver.di

Landesarbeitsgericht entscheidet über Urlaubsgeld für 12a-Freie

21.11.2022

Das Landesarbeitsgericht hat am vergangenen Dienstag, 15. November 2022, in einer Angelegenheit, die alle 12a-Freien betrifft, zu unseren Gunsten entschieden.

Auch die zweite Instanz hat dem DJV und ver.di Recht gegeben und festgestellt, dass sich das Urlaubsgeld für 12a-Freie beim Deutschlandradio auch auf Basis der Wiederholungsvergütung berechnet. Geklagt hatten die Gewerkschaften selbst nach § 9TVG. Zuletzt berichteten wir von diesem Verfahren im Dezember 2021. Damals waren die Gewerkschaften vor das Arbeitsgericht Köln gezogen.

Wichtig ist, dass der Anspruch in jedem Fall spätestens sechs Monate nachdem er entstanden ist, gegenüber dem Sender (Honorar- und Lizenzabteilung) schriftlich geltend gemacht werden muss.

Achtung: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der DJV erwartet, dass das DLR erneut in Revision gehen wird, nun vor dem Bundesarbeitsgericht.

Das vollständige Urteil mit Begründung wird wahrscheinlich erst im neuen Jahr den Parteien zugestellt werden. Deutschlandradio hat dann einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen.

Zunächst freut sich der Verband über den Erfolg des zweitinstanzlichen Verfahrens und stehen für Rückfragen natürlich gerne zur Verfügung:


Christian Weihe
Justiziar
Telefon: +49 211 233 99 40
E-Mail: information@djv-nrw.de 

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