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Medienpolitik

Landesmediengesetz verabschiedet

09.07.2014

Nordrhein-Westfalen bekommt ein neues Landesmediengesetz. Der Landtag hat die LMG-Novelle am 3. Juli 2014 verabschiedet. Es tritt voraussichtlich Mitte Juli mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Die Landesregierung hatte sich die Aufgabe gesetzt, dem geänderten Regelungsbedarf der digitalen Gesellschaft Rechnung zu tragen. Sie will Vielfalt schützen und Inhalten durch Anreizregulierung Vorrang geben. Darüber hinaus regelt das Gesetz auch Fragen der Verbreitung von Inhalten, sei es die Frequenznutzung oder die Digitalisierung im Kabel.Der DJV-NRW hatte in den Beratungen zur Novellierung wiederholt Stellung genommen (siehe u.a. Stellungnahme des DJV-NRW zum LMG-Entwurf, PDF, 10 Seiten). Eine Erläuterung zum verabschiedeten Gesetz findet sich auf unserer Medienpolitik-Seite. Hier die wichtigsten Punkte in Kürze. Zu den wichtigsten, aber umstrittendsten Änderungen gehört die Einrichtung der „Stiftung für Vielfalt und Partizipation“. Sie soll den Lokaljournalismus unterstützen und damit Vielfalt in lokalen und regionalen Medien fördern. Gegner fürchterten vor allem mangelnde Staatsferne. Um Staatsferne sicherzustellen, wird die Stiftung unter dem Dach der Landesanstalt für Medien (LfM) angesiedelt. Sie soll in Form einer Gesellschaft des Privatrechts eingerichtet werden und aus Mitteln der LfM sowie aus Spenden finanziert werden. Die konkreten Betätigungsfelder für die Stiftung soll die LfM gemeinsam mit den Akteuren bestimmen. Weitere Änderungen betreffen unter anderem neue Regulierungsmodelle, um Anreize zur Vielfalt zu geben, und verschärfte Konzentrationsregeln für den Rundfunk: Bundesweite Fernsehesender dürfen sich ab einem Zuschauermarktanteil von 20 Prozent mit maximal 25 Prozent an anderen Sendern beteiligen. Der Hörfunk wurde von diesen Regelungen allerdings ausgenommen. Im privaten Hörfunk wurden die Voraussetzungen für eine zweite Hörfunkkette geschaffen. Zudem hat die Landesregierung entgegen den dringenden Empfehlungen des DJV-NRW die Sendezeiten für den Bürgerfunk wochentags um eine Stunde vorverlegt. Dies stellt Lokalsender in Zeiten sowieso schon steigender Anforderungen vor eine weitere Herausforderung.Die LfM erhält (neben der Stiftung) zahlreiche zusätzliche Aufgaben, unter anderem die Aufsicht über Telemedien und die Zuständigkeit für das Thema Netzneutralität. Zu den Neuerungen, über die sich der DJV-NRW besonders freut, gehört der jährliche Medienkonzentrationsbericht, der nun als Aufgabe der LfM im Gesetz verankert ist. Zudem erhält der DJV-NRW einen eigenen Sitz in der LfM-Medienkommission. Bisher mussten sich die beiden Journalistengewerkschaften DJV und verdi einen Sitz teilen. In Zeiten, in denen die LfM neue Aufgaben übernimmt und sich immer mehr mit den Rahmenbedingungen des Journalismus beschäftigt, ist es sicherlich kein Fehler, wenn der DJV kontinuierlich mitarbeiten kann.Ausführlicher zu allen Punkten: siehe Text auf der Seite zum Thema Medienpolitik.

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