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Gemeinsame Vergütungsregeln

Landgericht Düsseldorf verurteilt Anzeigenblatt und Girardet Verlag zu Honorarnachzahlungen

17.08.2016

Die Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalisten werden vor Gericht immer häufiger als Grundlage herangezogen. Derzeit zeigen das gleich zwei Urteile des Landgerichts Düsseldorf. Der DJV-NRW hat die klagenden Journalisten in beiden Fällen unterstützt.Ein Bildjournalist hat erfolgreich gegen das Anzeigenblatt Super Tip Wochenpost mit Sitz in Ratingen geklagt. Er hatte eine Nachvergütung für insgesamt 1.421 Fotos aus den Jahren 2011 und 2012 gefordert, die in den Lokalausgaben Velbert, Wülfrath, Mettmann, Ratingen, Essen-Werden, Essen-Kettwig, Haan und Erkrath erschienen waren. Das Landgericht Düsseldorf gab ihm Recht und zog als Schätzgrundlage für die Nachvergütung die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Bildhonorare heran. Diese wurden 2013 vom DJV mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger abgeschlossen.Bemerkenswert ist, dass das Gericht sich in diesem Fall an den für Tageszeitungen vereinbarten Vergütungsregeln orientiert hat. Die besondere Situation von kostenlos erscheinenden Anzeigenblättern berücksichtigte die 12. Kammer allerdings: mit einem pauschalen Abschlag von 15 Prozent. Das Ergebnis der Klage ist dennoch erfreulich: Der Verlag muss für den Abdruck der Bilder nachträglich mehr als 11.500 Euro Honorar plus Mehrwertsteuer und Zinsen zahlen (Az. 12 O 463/14).Das zweite Urteil des Landgerichts Düsseldorf zeigt, dass sich eine Klage auch bei Textbeiträgen lohnt. Eine freie Journalistin war gegen den Düsseldorfer Girardet Verlag angetreten und kann sich jetzt über eine Honorarnachzahlung von mehr als 11.300 Euro plus Mehrwertsteuer und Zinsen freuen. Sie hatte für die Jahre 2010 bis 2013 insgesamt 1.501 Artikel in der Westdeutschen Zeitung (WZ) angeführt, die überwiegend pauschal mit 20 Euro und somit nicht angemessen vergütet wurden. Der Girardet Verlag argumentierte zwar vor Gericht, Nachvergütungen auf Zeilenhonorar-Basis seien bei Pauschalhonoraren unzulässig. Die Richter sahen dies aber anders und zogen die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Journalisten an Tageszeitungen als Grundlage heran (Az. 12 O 531/13).<link startseite info presse pressekontakt.html oswald>Kontakt: Silke Bender, Pressereferentin DJV-NRW

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