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Tarife Tageszeitungen

Mehr Geld für Zeitungsjournalisten

31.03.2015

Zum 1. April steigen die Tarifgehälter der Zeitungsredakteure um 1,5 Prozent in der alten oder der neuen Gehaltsstruktur. Die Gehaltssteigerung ist Teil des Tarifabschlusses, den die Gewerkschaften im April 2014 nach zähen Verhandlungen und zahlreichen Warnstreiks mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsvleger (BDZV) vereinbart hatten. Die erste Erhöhung um 2,5 Prozent war zum 1. Mai 2014 fällig geworden.

Für Pauschalisten und Journalisten nach dem so genannten 12a-Tarifvertrag wurden Erhöhungn zum 1. Juni 2014 und zum 1. Mai 2015 vereinbart - jeweils um 1,8 Prozent, maximal jedoch um 40 Euro.

Der Gehaltstarifvertrag für die Zeitungsredakteure hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2015. Nach dem Tarifvertrag bleiben Redakteure, die vor dem 1. Mai 2014 in einem Arbeitsverhältnis mit einem Verlag standen, zunächst in der bisherigen Gruppe und Stufe. Für sie erfolgt jeweils noch eine Höherstufung nach der alten Struktur. In die neue Gehaltsstruktur fallen diejenigen Journalisten, die ab 1. Mai 2014 erstmals ein Arbeitsverhältnis als Redakteur mit ihrem Verlag eingegangen sind.

Die neuen und die alten Tarifgehälter gibt es hier im Überblick.

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