VG-Wort
Meldefrist Ende Januar 2023 nicht verpassen!
Aufgepasst: Der nächste Meldeschluss der VG Wort ist am 31. Januar 2023. Urheber:innen können in den Bereichen Video, Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft sowie für die METIS- Sonderausschüttung ihre Werke melden.
Was ist eigentlich die VG Wort und lohnt es sich, seine Beiträge zu melden?
Die sogenannte Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ist kein gewinnorientierter Verein, sondern nimmt die Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche der Wahrnehmungsberechtigten treuhänderisch wahr und verwaltet die Tantiemen aus der Zweitverwertung von Sprachwerken. Zu den Aufgaben der VG Wort gehört damit unter anderem sicherzustellen, dass Autor:innen und Verlage eine angemessene Vergütung für ihre Werke erhalten. Gleichzeitig kümmert sich die VG Wort darum, dass diejenigen, die die Werke anderer nutzen, entsprechende Abgaben leisten. Die Gelder, die die Verwertungsgesellschaft aus den Zweitwahrnehmungsrechten einnimmt, werden einmal pro Jahr an die Wahrnehmungsberechtigten ausgeschüttet. Die Höhe der anteiligen Tantiemen, die Autor:innen und Verlage erhalten, ergibt sich aus einem festgelegten Verteilungsplan, der unter anderem die Einnahmen der VG Wort und die Leistungen der Urheber:innen berücksichtigt. Für alle, die viel schreiben oder produzieren, lohnt es sich also allemal!
Wer ist bei der VG Wort wahrnehmungsberechtigt?
Wahrnehmungsberechtigte in der VG Wort sind Autor:innen, Übersetzer:innen und Verleger:innen von schöngeistiger und dramatischer Literatur, von Sach- und Fachliteratur sowie von journalistischen und wissenschaftlichen Texten.
Damit Ausschüttungen erfolgen können, muss man einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen. Veröffentlicht ein Autor bzw. eine Autorin seine/ihre Werke in einem eigenen Verlag, muss er/sie zwei Verträge abschließen, und zwar einmal als Urheber:in und einmal in der Funktion als Verlag.
Ich möchte einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort schließen und meine Beiträge melden, was muss ich tun?
Für den Abschluss des Wahrnehmungsvertrags ist eine Registrierung über das Online-Meldeportal T.O.M. erforderlich. Die Vertragsunterlagen müssen ausgedruckt, unterschrieben und im Original an die VG Wort geschickt werden. Der Abschluss des Vertragsist kostenlos. Derzeit sind bei der VG Wort über 400.000 Autor:innen und rund 9.500 Verlage angemeldet.
Was gilt für Texte, die im Internet veröffentlicht werden?
Bei der VG Wort gibt es mit dem Meldesystem für Texte auf Internetseiten, kurz METIS, eine Abteilung, durch die auch im Internet veröffentlichte Texte vergütet werden. Grundsätzlich kann jede:r Webseitenbetreiber:in und Autor:in diese Vergütung erhalten, also beispielsweise auch Blogger:innen. Allerdings ist eine Vergütung an mehrere Kriterien gebunden.
So müssen die Texte unter anderem kostenfrei und ohne Passwortschutz verfügbar sein und einen bestimmten Mindestumfang aufweisen. Außerdem muss eine festgelegte Mindestbesucherzahl pro Jahr auf der Webseite erreicht werden, wofür die VG Wort spezielle Zählpixel vergibt, die die Zugriffe messen.
Wenn auf den Webseiten keine Zählpixel vorhanden sind, können Urheber von Texten im Internet an der Sonderausschüttung METIS teilnehmen.
Rückfragen oder ein Anliegen zur VG-Wort?
Ausführliche Infos, Kontaktadressen für Rückfragen und Links zu den Meldeportalen gibt es auf www.vgwort.de.
Beim DJV-NRW dann man sich mit Anliegen zur VG-Wort an die DJV-Geschäftsstelle in Düsseldorf wenden:
Justiziariat DJV-NRW
information@djv-nrw.de
Tel: 0211/23399-0