VG Wort
Mitgliederversammlung fasst wichtige Beschlüsse
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort hat am 26. November wichtige Beschlüsse gefasst. Danach kann die Verwertungsgesellscahft das Geld, das sie an Verlage ausgeschüttet hatte, zurückfordern und an Journalisten und Autoren verteilen. Dieser Schritt ist wegen des sogenannten Vogel-Urteils erforderlich. Der Bundesgerichtshofs (BGH) hatte entschieden, dass Verlage nicht pauschal an Einnahmen der VG Wort beteiligt werden dürfen (JOURNAL berichtete). In der Summe geht es um rund 100 Millionen Euro für den Zeitraum 2012 bis 2015. Die Ausschüttungen an die Urheber sollen spätestens bis Ende 2017 erfolgen.
Konfliktfrei ging auch diese Mitgliederversammlung nicht über die Bühne. Wie schon im September (vgl. JOURNAL 5/16) stimmte eine Gruppe von Freischreiber-Vertretern bei einer Abstimmung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort und verhinderte so bei diesem Punkt in der Berufsgruppe der Journalisten die erforderliche Zweidrittelmehrheit.
Trotzdem konnten die stimmberechtigen Mitglieder wesentliche Weichen stellen: Mit großer Mehrheit in allen Berufsgruppen verabschiedete die Versammlung zunächst die Korrektur des Verteilungsplan für die Vergangenheit und das Verfahren, nach dem Autoren freiwillig und anonymisert Nachforderungsansprüche an ihren Verlag abtreten können. Zudem wurde die Satzung dem VG-Wort-Gesetz angepasst.
Dagegen fiel der Beschluss zum künftigen Verteilungsplan durch. Weil am Nachmittag schon zahlreiche Mitglieder abgereist waren, konnten die Freischreiber eine Sperrminorität zusammenbringen.
Zwar hat die VG Wort damit ab 1. Januar 2017 keinen gesetzeskonformen Verteilungsplan. An der Arbeitsfähigkeit der VG Wort besteht nach Überzeugung des DJV aber kein Zweifel. Die nächste außerordentliche Mitgliederversammlung findet am 18. März 2017 statt.