Presseausweis 2015
Möglichst bald beantragen - und am besten online
Wer den Presseausweis 2015 für seine Arbeit benötigt, sollte ihn bald beantragen. In den letzten Wochen vor Jahresende laufen traditionell mehrere Tausend Anträge in der Geschäftsstelle des DJV-NRW ein - Hochsaison also für die dafür zuständigen Mitarbeiterinnen.Um den Arbeitsaufwand etwas zu erleichtern, bittet der DJV-NRW deshalb darum, das Online-Formular zu verwenden. Bei diesem Formular laufen die eingegebenen Daten direkt in unsere EDV. Das verkürzt die Bearbeitungszeit und verhindert Fehler, die beim Eintippen der Daten entstehen können.Eins können wir allen Beteiligten allerdings auch mit dem Online-Formular nicht ersparen: Am Ende braucht es eine echte Unterschrift. Deshalb generiert das System zum Schluss ein ausgefülltes pdf, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss, so dass es dann auf der angegebenen Seite wieder hochgeladen werden kann.Neben dem Online-Formular gibt es natürlich nach wie vor die Möglichkeit, auch ein interaktives pdf oder den im JOURNAL veröffentlichten Papierantrag zu nutzen. Ein neues Bild ist übrigens nur dann notwendig, wenn der Presseausweis erstmals beantragt wird oder das Passbild nicht mehr zutreffend ist.Die meisten Mitglieder des DJV-NRW können den Presseausweis beantragen, ohne weitere Belege beizufügen. Aber es gibt auch ein paar Ausnahmen: Mitglieder wie Studierende, Erwerbslose sowie Kolleginnen und Kollegen in Elternzeit fragen am besten in der Geschäftsstelle nach, unter welchen Bedingungen sie einen Presseausweis erhalten können. Für Mitglieder sind Ausweis und Autopresseschild kostenlos, ebenso ein Ersatzausweis im Falle des Verlustes.Nichtmitglieder müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um den Presseausweis zu erhalten. Für die Ausstellung des Presseausweises werden 89,25 Euro berechnet, für das Presseschild 9 Euro.Der Presseausweis bleibt, was er immer war: ein Qualitätsnachweis und „das“ Arbeitsmittel für professionelle Journalistinnen und Journalisten. Die ausstellenden Medienverbände DJV, dju, BDZV, VDZ, Freelens und VDS vergeben ihn nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden und Polizei, Messegesellschaften und anderen Unternehmen.