NRW Überbrückungshilfe Plus
Neue Förderung für Freie
Um durch die Pandemie stark Betroffene weiter zu unterstützen, starteten Bund und Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe. Antragsberechtigt sind Unternehmer*innen, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen. Sie erhalten für die Monate Juni bis August verlorene Zuschüsse, mit denen sie Umsatzausfälle ausgleichen und betriebliche Fixkosten decken können. Das Land Nordrhein-Westfalen ergänzt die Hilfen des Bundes um das Zusatzprogramm „NRW Überbrückungshilfe Plus“, mit dem Solo-Selbstständige und Freiberufler auch private Lebensunterhaltungskosten decken dürfen.
Das könnte etwas für Sie sein: Die NRW Überbrückungshilfe Plus
Freiberufliche Journalist*innen in Nordrhein-Westfalen, die besonders von den Corona-Einschränkungen betroffen sind, können seit Freitag, 10. Juli 2020, die NRW Überbrückungshilfe Plus beim Land beantragen. Antragsberechtigt sind diejenigen, deren Umsätze im April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter denen des Vorjahreszeitraums von 2019 lagen.
In Nordrhein-Westfalen wird antragsberechtigten Freiberuflern und Solo-Selbstständigen eine einmalige Zahlung von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate gewährt.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe und das Zusatzprogramm erfolgt über einen vom Antragssteller beauftragten Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen oder vereidigte Buchprüfer*innen. Diese müssen sich vorab über ein bundesweit einheitliches Antragsportal registrieren und die benötigten Unternehmenszahlen während des Förderzeitraums zur Prüfung vorlegen. Das Verfahren über Steuerberater*innen soll einen Missbrauch verhindern, wie es ihn in manchen Fällen bei der Corona-Soforthilfe gegeben hat.
ACHTUNG:
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Der Umsatz der Anspruchsberechtigten muss in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein. Bei Gründungen zwischen dem ersten April 2019 und dem 31. Oktober 2019 sind die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.
Darüber hinaus muss ein Umsatzrückgang von mindestens 40 % in den Monaten Juni, Juli und/oder August vorliegen.
Deckt die Überbrückungshilfe auch private Lebenshaltungskosten ab? (Bezugnehmend auf Ziffer 2.7 der FAQ des Bundes)
Kosten des privaten Lebensunterhalts können in Nordrhein-Westfalen durch die NRW Überbrückungshilfe Plus in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate berücksichtigt werden. Mit der Zahlung können Ausgaben für die private Lebensführung wie z. B. private Mieten, Lebensmittel, Beiträge für die Krankenversicherung oder private Altersvorsorge bestritten werden.
Darf ich Arbeitslosengeld II parallel zur NRW Überbrückungshilfe Plus beziehen?
Wenn Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für den Zeitraum der Zuwendung (Juni, Juli und/oder August) bezogen werden, besteht kein Anspruch auf die NRW Überbrückungshilfe Plus.
Welche Leistung für den Lebensunterhalt Sie für die Monate Juni, Juli und August in Anspruch nehmen wollen, entscheiden Sie. Man kann Zahlungen aus dem Zusatzprogramm auch für einzelne Monate geltend machen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie für den Monat, in dem die Zahlung aus dem Zusatzprogramm auf Ihrem Konto eingeht (und ggf. in den Folgemonaten), keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.
Wir geben zu bedenken: Der Zugang zum Arbeitslosengeld II wurde vereinfacht. Diese Regelung gilt noch bis zum 30. September 2020. Es kann insbesondere bei hohen Mietkosten oder mehreren Personen in der Bedarfsgemeinschaft günstiger sein, ALG II zu beantragen.
Für weitere Infos lesen Sie vor der Antragsstellung unbedingt das ausführliche FAQ der Landesregierung: https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe
Sie haben Rückfragen an uns?
Dann schreiben Sie uns gerne ein E-Mail an zentrale@djv-nrw.de.