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Unklarheit bei Priorisierungen

NRW-Impfpolitik: DJV-NRW kritisiert Gesundheitsministerium

18.05.2021

In Nordrhein-Westfalen sind Teile der Priorisierungsgruppe 3 zur Impfung zugelassen. Trotz ihrer Systemrelevanz sind Journalist:innen, die auch zur dritten Gruppe gehören, zum jetzigen Zeitpunkt anders als in verschiedenen anderen Bundesländern noch nicht aufgerufen. Lediglich in Köln und einzelnen weiteren Kreisen konnten dank des Engagements der DJV-Ortsvereine bisher einigen journalistische Kolleg:innen mit Restbeständen geimpft werden. Auch hören wir derzeit aus einzelnen Kommunen, dass es immer wieder Ausnahmen gibt und Dank des Engagements einzelner Medienhäuser immer wieder vor allem festangestellte Kolleg:innen geimpft werden.

So sehr wir dies als DJV-NRW begrüßen, so sehr müssen wir die Tatenlosigkeit der Landesregierung in diesem Kontext insbesondere mit Blick auf die freiberuflichen Kolleg:innen kritisieren: Während in anderen Bundesländern bereits fleißig auch besonders gefährdete Journalist:innen planmäßig und koordiniert geimpft werden, schafft es NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann seit dem 23. April nicht einmal, einen entsprechenden Brief zu beantworten. In diesem hatte der DJV-NRW angeboten, für den Beginn der Impfung in Prio 3 auch für freiberufliche Kolleg:innen entsprechende Bescheinigungen für die Impfzentren zur Verfügung stellen zu können. Dieses Procedere wird bereits in zahlreichen anderen Bundesländern erfolgreich praktiziert. Der DJV-NRW ist mehr als irritiert, dass Journalist:innen in NRW anscheinend weniger relevant sind als in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und weiteren Bundesländern.

Eine aktuelle Liste, wer -  bzw. welche Berufsgruppe - bereits einen Termin vereinbaren kann, findet sich auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Wie sich das jüngst durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigte Ende der Impfpriorisierung auswirken wird, ist derzeit noch unklar. Bei den Corona-Impfungen soll ab dem 7. Juni keine festgelegte Reihenfolge mehr gelten. Sobald eine allgemein gültige, bzw. verbindliche Antwort/Regelung für Nordrhein-Westfalen vorliegt, werden wir diese Informationen sofort an unsere Mitglieder weitergeben.

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