DJV-Forderung nach Kinderbetreuung erfüllt
NRW nimmt Journalisten*innen in Liste systemrelevanter Berufe auf
Der DJV-NRW begrüßt ausdrücklich, dass das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nun auch die Medienschaffenden des Landes als Personenkreis in einer kritischen Infrastruktur definiert. „Damit ist für Kolleg*Innen, die derzeit am Limit arbeiten um verlässlich und aktuell die Bevölkerung zu informieren, zumindest die Kinderbetreuung gesichert“, so der DJV-Landesvorsitzende Frank Stach.
Die NRW-Landesregierung hat eine neue „Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen“ erlassen. Mit der Aufnahme der Medienschaffenden in diese Liste reagiert die Landesregierung auch auf die Forderungen des Deutschen Journalisten-Verbandes an die Innenministerien der Länder und des Bundes, bei anstehenden Katastrophenplänen die besondere Bedeutung des Journalismus für die Information und Aufklärung der Bevölkerung zu beachten. Eine dazugehörige Forderung war, Journalist*innen in die Liste der systemrelevanten Berufsgruppen aufzunehmen. Dem ist die Landesregierung nun nachgekommen. Das MAGS hatte ein Betretungsverbot von allen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege und die Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. Lediglich ausgenommen sind davon die Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in den kritischen Infrastrukturen tätig sind. Das Ministerium hat sich nun auf neue Leitlinien verständigt, die diesen Personenkreis genauer bestimmen, die auch Journalist*innen einschließt.„Das ist ein wichtiger Schritt, es gibt aber noch viel zu tun“, so Stach weiter: Damit Journalist*innen ihrer wichtigen Aufgabe nachkommen können, müssen die Beamt*innen dieses Bundeslandes die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit der Journalist*innen unterstützen. Die Bürger*innen haben ein Anrecht auf Informationen, die so nur von Presse und Rundfunk kommen könnten. Das geht nur, wenn sich Journalist*innen auch trotz Ausgangssperren frei bewegen und recherchieren können. Deswegen fordert der DJV erneut alle Polizeibehörden ausdrücklich dazu auf, den Presseausweis der Medienverbänden Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Freelens und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) zu akzeptieren und die Journalist*innen nicht von ihrer Arbeit vor Ort abzuhalten.Den kompletten Forderungskatalog des DJV und zahlreiche Tipps für angestellte und freie Journalistinnen finden Sie täglich aktualisiert hier: djv-nrw.de/corona Ansprechpartner: Volkmar Kah, volkmar.kah@djv-nrw.de