Mitglied werden
Login Logout Mitglied werden
Warenkorb

Erfolg für Betriebsrat bei der Neuen Westfälischen

NW-Betriebsrat vertritt auch ausgelagerte Redaktionen

21.02.2020

Gute Nachrichten aus Ostwestfalen: Künftig kann der Betriebsrat der Neuen Westfälischen auch die Interessen der in andere Gesellschaften ausgelagerten Kolleg*innen der Mantel- und Onlineredaktion vertreten. Die Gesellschafter der Redaktionsgemeinschaft der ostwestfälisch-lippischen Verlage (RG OWL) haben eine so genannte „Führungsvereinbarung“ unterzeichnet, die einen Gemeinschaftsbetrieb der drei Unternehmen begründet. Dies hat unmittelbar zur Folge, dass der demnächst zu wählende Betriebsrat die Beschäftigten aller drei Unternehmen in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen vertreten wird. Dabei bleiben alle drei Unternehmen weiterhin rechtlich selbstständig und behalten ihre geltenden Regelungen zu Vergütung, Arbeitszeit u.ä..„Wir freuen uns für die Kolleg*innen in Ostwestfalen, die auch künftig eine effektive gemeinsame Vertretung ihrer Interessen im Betrieb haben“, so der Landesvorsitzende des DJV-NRW, Frank Stach, in einer ersten Reaktion. „Das zeigt aber auch, dass es sich gerade angesichts der immer weiter gehenden gesellschaftsrechtlichen Zersplitterung  von Verlagen lohnt, sich zu wehren“, so Stach weiter.
 
Der DJV-NRW hatte den NW-Betriebsrat in seinem Kampf für die Interessen der Belegschaft unterstützt und die Neue Westfälische zum Abschluss eines Organisationstarifvertrages zu diesem Thema aufgefordert. Der ist damit genauso hinfällig wie das derzeit vor dem Arbeitsgericht anhängige Beschlussverfahren in dieser Sache. Erst kürzlich war der Betriebsrat der NW geschlossen zurückgetreten, um Bewegung in die Auseinandersetzung zwischen dem Betriebsrat der NW und den Gesellschaftern der RG OWL zu bringen.
 
In einer gemeinsamen Erklärung von Betriebsrat und Geschäftsleitung heißt es: „Weder die an der RG OWL beteiligten Unternehmen noch der Betriebsrat der NW haben ein Interesse an langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen. Wir wollen vielmehr gemeinsam und in bewährter Weise konstruktiv daran arbeiten, den Medienstandort OWL zu sichern und insbesondere im digitalen Bereich weiterzuentwickeln.“
 
„Es ist gut, dass sich die Kolleginnen und Kollegen nun wieder ohne Sorgen um die innerbetriebliche Vertretung ihrer Arbeit im Interesse der Leserinnen und Leser widmen können“, betont auch Stach. Zumal mit der Vereinbarung auch dem Wunsch der Beschäftigten der RG OWL, Rechnung getragen wird, ein „Rückkehrrecht“ zur NW beziehungsweise der OWL Digital zu bekommen. Mit der jetzigen Übereinkunft würde sich eine gegebenenfalls gebotene Sozialauswahl im Falle einer betriebsbedingten Kündigung über alle Unternehmen des Gemeinschaftsbetriebs erstrecken.
 
 
Kontakt: Volkmar Kah, Geschäftsführer, Tel.: 0211 233 9 9-210

Online-Meldungen